Webseminar FAQ/Update Schlussabrechnung Überbrückungshilfen

Kostenloses Webinar des Handelsverbands Baden-Württemberg am 20. April 2023 von 16-17 Uhr

Liebe Händlerinnen und Händler,
liebe Verbündete,

alle Unternehmen, die eine der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe I bis IV, sowie November- und Dezemberhilfe) durch prüfende Dritte beantragt haben, sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung einzureichen. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Verlängerung zum 31.12.2023 beantragt werden.

Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt, um eine frühzeitige Beantragung der Zuschüsse zu ermöglichen.

Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen daher die Schlussabrechnung als zwingend erforderlich, um einen Abgleich vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund haben wir gemeinsam mit den Experten unseres Partners Ebner Stolz die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

In unserem

Webseminar „FAQ/Update Schlussabrechnung Überbrückungshilfen“
am 20. April 2023 von 16:00 – 17:00 Uhr
 

geben unsere Experten Antworten auf Ihre drängendsten Fragen:

  • Was ist generell zu beachten?
  • Kann ich Abgabefristen verlängern?
  • Wie gehe ich mit Änderungen in Bezug auf Abweichungen von der ursprünglichen Antragsstellung und der Schlussabrechnung um?
  • FAQ-Runde – welche aktuellen Fragestellungen haben Sie an die Experten

Das Webseminar ist für HBW-Mitglieder kostenlos.

Anmeldung: https://bw.handel-scout.de/de/frontend/appointment/detail?appointmentId=519

Zum Referten:
Ebner Stolz ist eine der größten unabhängigen mittelständischen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland mit Sitz in Stuttgart. Mit den besten Erfahrungen im Handel und dem Fokus auf mittelständische Unternehmen ist Ebner Stolz ein wichtiger und vertrauenswürdiger Partner unseres Verbandes.

Eine Information von
Handelsverband Baden-Württemberg
Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart
Kontakt:
Telefon 0711 648640
info@hv-bw.de