Streitpunkt Mieten: Bundestag beschließt Gesetzesänderung

Umgesetzt: Der Bundestag hat gestern der angekündigten Gesetzesänderung für gewerbliche Mietverhältnisse während der Corona-Krise zugestimmt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hebt die große Bedeutung dieser Maßnahmen hervor.

 

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Durch die Anti-Corona-Maßnahmen sind die Frequenzen und Umsätze im Handel deutlich zurückgegangen. Durch die Gesetzesänderung soll es den Mietern nun einfacher gemacht werden, die Mieten während dieser Zeit zu reduzieren.

 

„Vom aktuellen Lockdown betroffene Einzelhändler können damit künftig einfacher die Anpassung ihres Mietvertrags verlangen und erhalten mehr Rechtssicherheit, wenn sie wegen der staatlich angeordneten Ladenschließung die Miete kürzen wollen“, heißt es vom Verband. „Der zweite Lockdown stellt für den Nicht-Lebensmitteleinzelhandel eine schwere Belastungsprobe dar. Da kommen die Änderungen im Mietrecht gerade noch zum richtigen Zeitpunkt“, so Hauptgeschäftsführer Stefan Genth

 

Der HDE hatte die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen bereits seit dem letzten Frühjahr gefordert. Genth: „Endlich wird klargestellt, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Einzelhändler wegen der Pandemie ihre Geschäfte schließen oder Frequenzbeschränkungen beachten müssen.“

 

In der Vergangenheit hätten insbesondere große Immobilieneigentümer eine Anpassung des Mietvertrags immer wieder abgelehnt und sich auf den Grundsatz zurückgezogen, dass Verträge einzuhalten seien. „Dieses uneinsichtige Verhalten vieler Vermieter hat die Existenz zahlreicher Einzelhändler ernsthaft gefährdet“, so Genth.

 

Diesen werde nun eine klare Grenze aufgezeigt. Nach der Gesetzesbegründung ist in Zukunft davon auszugehen, dass der gewerbliche Mieter die Belastungen infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht alleine tragen muss. „Damit ist der Weg frei für eine faire und solidarische Risikoverteilung zwischen den Mietvertragsparteien“, so Genth weiter. In der aktuellen Krise sei es im Regelfall angemessen, wenn beide Seiten die Hälfte des Risikos übernehmen, so dass der Einzelhändler die Miete um 50% kürzen könne.

 

Genth: „Die Immobilienwirtschaft sollte den Willen des Gesetzgebers nun akzeptieren, so dass unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden und gewerbliche Existenzen dauerhaft gesichert werden können.“ Stabile Mietverhältnisse liegen nach Ansicht des HDE auch im Interesse der Vermieter, für die es in Krisenzeiten eher schwierig sein dürfte, neue zahlungskräftige Mieter zu finden.

 

gelesen in: TextilWirtschaft today von Jörg Nowicki vom 17.12.2020

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