Produktsicherheitsverordnung: vor allem bei Online-Verkauf relevant

Zum 13.12. tritt die Produktsicherheitsverordnung in Kraft …

Kennzeichnungspflicht am POS besteht unmittelbar keine, bei Online-Verkauf sind unter Umständen Anpassungen der Produktdaten erforderlich.

Die Produktsicherheitsverordnung gilt zunächst für alle Verbraucherprodukte. Also auch für Schuhe Accessoires und Mode. Anbei die Kernpunkte, die für Sie relevant sein könnten:

Prüfpflicht am POS:

  • Am POS entsteht durch die Produktsicherheitsverordnung keine neue Kennzeichnungspflicht an den Produkten oder am Regal
  • Am POS greift eine Prüfpflicht, die miteinschließt den Status einer eintreffenden Sendung (liegen Beschädigungen vor) und das Vorhandensein von Kontaktinformationen des Lieferanten, abzugleichen
Sorgfaltspflicht beim Versand und Empfang:

  • Die Sicherheit des Produkts darf während des Transports und der Lagerung nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für den Versand an Endkunden innerhalb von Online-Verkäufen.
  • Fehlen die vollständigen Absenderinformationen, darf die Ware nicht in Umlauf gebracht werde

Informationspflicht, insb. im E-Commerce sind weitere Auszeichnungen fällig:

  • Fehlen sicherheitsrelevante Angaben oder sind die Absenderinformationen unvollständig, muss der jeweilige Lieferant zeitnah kontaktiert werden
  • Online-Shops: Es sind weitere Angaben zur Produktsicherheit auf den Produkdetailseiten notwendig. Beachten Sie dies insbesondere, wenn sie einen eigenen Online-Shop führen:
 
  • 1. Namen, Handelsname/Handelsmarke des Herstellers sowie dessen Postanschrift und E-Mail-Adresse (A2)
    2. Falls der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist: Namen, Postanschrift und E-Mail-Ad­resse der für das Produkt verantwortlichen Person
    3. Angaben zur Identifizierung des Produkts, einschließlich einer Abbildung, seiner Art und sonstige Produktidentifikatoren (A 1)
    4. Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache, die dem Produkt ggf. bei­liegen (A3)
    Wichtig: Diese Informationen müssen sowohl im eigenen Online-Shop als auch auf entsprechenden Plattformen angegeben werden.

Kooperationspflicht – Sie sind im Sinne der Aufklärung verpflichtet mit Behörden zu kooperieren

Abhilfemaßnahmen – kommt es zu einem Rückruf eines Produkts, müssen Sie mindestens zwei von drei Abhilfemaßnahmen anbieten (z. B. Reparatur, Ersatz durch ein sicheres Produkt, angemessene Erstattung)

Vorgehen auf SABU.de

Anders als einige andere Marktplätze verfügt SABU.DE über ein zentrales Artikeldatenmanagement – dies für sich genommen gewährleistet bereits, dass ausschließlich etablierte Schuhfabrikate über SABU.DE in Verkehr gebracht werden können. Wir sind in den letzten Zügen die erforderlichen Angaben im Online-Shop sichtbar für alle angedockten Mitgliedsunternehmen zu integrieren. Wir werden für die Marken auf SABU.de und somit auch die angeschlossenen Händlershops sicherstellen, dass alle relevanten Daten zum Start der GPSR-Richtlinie bereitstehen. Als Betreiber der Marktplatz-Plattform, sehen wir es als unsere Aufgabe dies für unsere Händler zentralseitig diese Aufgabe abzunehmen.

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