Nächste Schritte: Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde und Prüfung auf Entschädigung

Nächste Schritte: Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde und Prüfung auf Entschädigung wegen „enteignungsgleicher Eingriffe“ während Lockdown

 

Die folgenden Klagewege stehen uns offen und werden aktuell geprüft:

  1. Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
  2. Klage aufgrund enteignungsgleicher Eingriffe der Verwaltung
  3. Klage/Beschwerde am EuGH

 

Neben der geplanten Verfassungsbeschwerde werden die Vertreter der Initiative zusammen mit politischen Oppositionsfraktionen prüfen, ob ein eigenes Normenkontrollverfahren gegen die Gesetzesnovelle eingeleitet werden kann. Auch werden Möglichkeiten in Erwägung gezogen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

 

Durch die aktuelle Beschlussfassung werden wir nun intensiv für den SABU – und insbesondere für Sie als betroffene Händler – den Anspruch wegen sogenannter „enteignungsgleicher Eingriffe“ und Sonderopfer prüfen. Der Hintergrund bei enteignungsgleichen Eingriffen ist folgender:

  • Betriebsschließungen und die daraus resultierenden Umsatzeinbußen stellen einen „enteignungsgleichen Eingriff“ dar – wie wenn der Staat einem Bauern ein Stück Land wegnimmt, um darauf eine Straße zu bauen, nur dass es nun nicht um ein paar Quadratmeter Acker geht, sondern gleich um Geld.
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  • Enteignungen stehen im Grundgesetz und sind grundsätzlich möglich – allerdings nur „durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes“ und gegen eine angemessene Entschädigung.
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  • Im Infektionsschutzgesetz sind zwar Entschädigungen vorgesehen – allerdings nicht für Betriebsschließungen; die Soforthilfen zählen nicht als Entschädigungen, sondern sind mehr oder weniger „Geschenke, Zuschüsse“.
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  • Die erlittenen Schäden durch die Betriebsschließungen stellen ein „Sonderopfer“ dar – ein solches kann nur verlangt werden, wenn es dafür eine Kompensation gibt. Diese werden allerdings durch die Zuschüsse nicht kompensiert.

 

Daher werden wir im Rahmen unseres genossenschaftlichen Förderungsauftrages gemeinsam rechtlich vorgehen, um eine Entschädigung für die Einbußen durch die Corona-Maßnahmen auf dem Klageweg zu erstreiten. Durch das Bundesgesetz ist das jetzt möglich.

 

Ziel:

Die zementierte Ungleichbehandlung im Gesetz steht im Vordergrund, um bei späteren Rechtsprechungen den Anspruch auf Entschädigungszahlungen für die geschlossenen Geschäfte unserer SABU-Fachhändler aufrecht zu erhalten.

 

Vorgehen:

Die Verfassungsbeschwerde wird momentan durch die Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek vorbereitet. Wir planen diese noch im Mai einzureichen.

 

Konkrete Schadenersatzklagen auf Länderebene werden derzeit von der Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth gemeinsam mit führenden Prozessfinanzierungsgesellschaften vorbereitet.

 

Die SABU GmbH wird die Rückmeldungen ihrer Mitglieder, die ihr Interesse an den Schadenersatzklagen durch das Ausfüllen eines Online-Formulars bekunden, bündeln und gesammelt an Nieding+Barth weitergeben.

 

Wollen Sie sich an den Klagen für Unternehmen und Gewerbetreibende, die durch den coronabedingten Lockdown Verluste erlitten haben, beteiligen?
Bitte melden Sie hier Ihr Interesse an:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSchdYWke1MLl4EhMBGBqiSx7pZAN1i7y9vwyUyg_MUiR1mdDQ/viewform