Das ändert sich zum Jahreswechsel 2023/2024

Die unabhängige Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre, um der Bundesregierung dann die Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. So ist es im Mindestlohngesetz vorgesehen. In dem Gremium beraten jeweils drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, ein oder eine Vorsitzende sowie zwei Wissenschaftler.

Zum 1.10.2022 hatte die Bundesregierung den Mindestlohn ausnahmsweise per Gesetz angehoben – von 10,45 € auf 12 € pro Stunde.

Nach einer Entscheidung der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn ab 1.1.2024 auf 12,41 € steigen und ab 1.1.2025 auf 12,82 €.

Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen zum 1.12.2023 auf 14,15 € für Pflegehilfskräfte, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 € und für Pflegefachkräfte auf 18,25 €.

Hinweis: In einigen Branchen gelten u.U. höhere Mindestlohnsätze. Eine Liste steht auf der Homepage www.bmas.de zur Verfügung.

gelesen im Mandantenrundschreiben von bmp Breitling & Multrus Partner
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