Wichtig für den Jahreswechsel 2023/2024

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist.

Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2023 vernichtet werden:

  • Aufbewahrungsfrist 10 Jahre*:
    Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege (Offene-Posten-Buchführung) – d.h. Bücher mit Eintragung vor dem 1.1.2014, Bilanzen und Inventare, die vor dem 1.1.2014 aufgestellt sind, sowie Belege mit Buchfunktion.
    xx
  • Aufbewahrungsfrist 6 Jahre*:
    Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien von abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen, sonstige Unterlagen – d.h. Unterlagen und Lohnkonten, die vor dem 1.1.2018 entstanden sind.

* Dies gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und Rechts behelfs- oder Klageverfahren anhängig sind.

gelesen in der Mandanteninformation zum Jahreswechsel von bmp Breitling & Multrus Partner
www.bmp-steuer.de