Kontrolle bei der Umsetzung von 2G – was bedeutet das für Sie?

In dem gestrigen Beschluss haben Bund und Länder vereinbart, dass die „2G-Regel“ zukünftig auch im Einzelhandel gilt. Für die Kontrolle sind die Geschäfte zuständig. 

Darf ich den Impfstatus und den Personalausweis überhaupt kontrollieren? 

Sie sind als Geschäftsinhaber zukünftig verpflichtet zu kontrollieren, dass in Ihr Geschäft nur Genesene oder Geimpfte Kunden Zutritt erhalten. Sie haben somit das Recht und die Pflicht, diese Nachweise (Impf-/Genesenenzertifikat + Identitätsnachweis) zu erfragen. Der Kunde ist aber nicht verpflichtet, Ihnen diese Dokumente zu zeigen. In diesem Fall dürfen Sie dem Kunden aber keinen Zutritt gewähren. 

Eine einfache Möglichkeit, die angeordnete Kontrolle durchzuführen, bieten die „CovPassCheck-App“ (Herausgeber ist das RKI). Sie ist kostenfrei, funktioniert nach Download auch ohne Internetverbindung. Mit ihrer Hilfe scannen Sie den gezeigten QR-Code und erfahren direkt, ob das Zertifikat gültig ist.   

https://www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app/ 

WICHTIG: alle Informationen, die wir Ihnen geben, sind durch sorgfältige Recherchen nach bestem Wissen zusammengetragen worden. Bitte stimmen Sie sich hier aber bitte jeweils mit Ihrem Ordnungsamt, Steuerberater und/oder anwaltlichen Vertretung ab, da Sie nur hierdurch Rechtssicherheit erhalten. Aufgrund der hohen Dynamik in der Informationssammlung, sowie aus standesrechtlichen Gründen, kann der SABU hier nur subjektive Interpretationen der vorliegenden (ggf. nicht vollständigen) Dokumente benennen.