Lockdown für Ungeimpfte: 2G-Regeln werden bundesweit auf den Einzelhandel angewendet

Nachdem in den letzten Wochen die sowohl die 7-Tages-Inzidenz, die Hospitalisierungsinzidenz sowie die tatsächliche Belegungszahl der Intensivbetten deutschlandweit massiv angestiegen sind, würde die für den 9.12.21 geplante Ministerpräsident*innen-Konferenz auf den 2.12.21 vorgezogen. 

Den vollständigen Beschluss finden Sie unter: 

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1986142/5873aa09c3896444d247b356b5df4315/2021-12-02-mpk-bund-laender-data.pdf?download=1 

Folgende Punkte, die den Einzelhandel betreffen, wurden u.a. beschlossen und werden von den Bundesländern zeitnah in Ihre Landesverordnungen übernommen: 

  • Die bisher beschlossenen Maßnahmen bleiben bestehen. Somit gilt weiterhin 3G am Arbeitsplatz 
  • Zusätzlich gilt nun auch im Einzelhandel „2G“. Das bedeutet, dass nur noch Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind ein Geschäft betreten dürfen. Bei Bedarf sind die Bundesländer berechtigt, die „2G-Regel“ auf „2G-Plus“ auszuweiten. Die Kontrolle liegt in der Verantwortung der Händler. Ausnahmen gelten für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Für Jugendliche unter 18 Jahren können in den Landesverordnungen ebenfalls Ausnahmen geregelt werden. 
  • Die bundesweite 2G-Regel gilt inzidenzunabhängig.

Welche der Regeln betreffen konkret den Einzelhandel?
Unten haben wir die relevanten Maßnahmen für den Handel herausgefiltert:

Ziffer 7.
Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung (etwa Apotheken, Supermärkte). Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. (Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse).

Ziffer 13.
Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.

Ziffer 15.
All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.

Ziffer 17.
Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.

Wichtig: Die Bundesländer werden jetzt entsprechend auf dem Verordnungsweg die Maßnahmen umsetzen. Schon jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass es auf Länderebene unterschiedliche Vorgehensweises in der Umsetzung und Kontrollen gibt. Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten.

gelesen in: Eigentümerinformation der INTERSPORT Deutschland eG vom 03.12.2021

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