Joya kündigt den Zentralregulierungsvertrag zum 31.12.2020

Was Sie zu Ihren Bestellungen für FS 2021 beachten sollten

 

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Auslieferungen für FS 2021

Nach anwaltlicher Prüfung weisen wir auf folgende Punkte hin:

  • Die von Joya – direkt oder über uns – mitgeteilten Preise, Rabatte, Boni, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen stellen bindende Angebote für Sie und Joya dar, die noch bis zum 31.12.2020 gültig sind.
  • Demnach sind die zwischen Ihnen und Joya bis zum 31.12.2020 abgeschlossenen Kaufverträge auch mit Auslieferung nach dem 31.12.2020 wie bisher über die RSB ZR abzuwickeln, bis der Kaufvertrag erfüllt ist.
  • Deshalb gehen wir davon aus, dass die Firma Joya Ihnen bestätigt, dass die von Ihnen erteilten Aufträge vertragsgemäß einschließlich sämtlicher Konditionen über die Zentralregulierung abgewickelt werden, auch wenn die Auslieferung der Ware erst im Jahr 2021 erfolgt. Sprechen Sie Joya bzw. den Joya Vertreter hierauf aktiv an und fordern Sie das Ihre VO Aufträge für FS’21 unter dem bestehenden Joya ZR Vertrag mit der RSB abgewickelt werden.

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Ihre künftige Zusammenarbeit mit Joya

Durch die Kündigung der Zentralregulierung erhalten Sie für Aufträge ab dem 1.1.2021 keine Zusatzkonditionen wie zum Beispiel:

  • 3% Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, 2% Skonto innerhalb von 30 Tagen bzw. netto bei Zahlung nach 60 Tagen
  • Wegfall der Leistungsprämie (Rückvergütung)
  • Keine Möglichkeit der zinslosen Valutierung über die RSB
  • Keine Berücksichtigung in der Saisonkreditlinie der RSB

 

Thema Sicherheiten

Durch die bankgestützte Zentralregulierung übernimmt die RSB Bank die selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche Anschlussfirmen. Dadurch haben Sie bei allen Lieferanten ein nahezu unbegrenztes Kreditlimit.
Durch den Wegfall der ZR ab dem 01.01.2021 handelt Joya künftig auf eigenes Risiko. In der momentanen Situation gehen wir davon aus, dass ein von Joya beauftragter Kreditversicherer maximal 20-30% des Vorordervolumens für FS 21 abdecken kann. Das bedeutet, dass Joya ca. 70-80% auf eigenes Risiko ausliefern müsste.

Vielleicht ist die Firma Joya bereits mit der Bitte auf Sie zugekommen, ihr eine individuelle Sicherheit in Form von z.B. Grundschuld bzw. Vorkasse, zu stellen.

Hiervon möchten wir Ihnen abraten.

 

Unsere weitere Vorgehensweise

Wir haben der Geschäftsführung von Joya ein Gespräch mit dem Ziel angeboten, die Zentralregulierung nach dem 1.1.2021 fortzuführen. Eine Antwort steht noch aus.

Wir werden Sie in jedem Fall über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.