Wie Sie betriebliche Reparaturen noch für das Geschäftsjahr 2022 berücksichtigen können

Wenn betriebliche Reparaturen Ihren Bilanzgewinn von 2022 drücken sollen:
Jetzt haben Sie zeitlich noch ausreichend Spielraum, um Handwerker zu beauftragen. Das maßgeben­ de Datum ist der 31. März 2023. Allein die Kosten bis dahin abgeschlossener Ausbesserungen können Sie über eine Rückstellung wegen unterlassener lnstandhaltungsarbeiten noch in der Bilanz berücksichtigen.

Welche Bedingungen insofern erfüllt sein müssen:

  1. Die Reparaturen müssen am Bilanzstichtag 31.12.2022 fällig sein. Zudem muss der Schaden im aktuellen Wirtschaftsjahr und nicht etwa früher entstanden sein. Belegen Sie das ggf. durch geeignete Aufzeichnungen.
  2. Die Ausbesserungen müssen bis zum 31.03.2023 abgeschlossen sein.
  3. Es darf sich nicht um routinemäßige Wartungsarbeiten handeln, die erfahrungsgemäß immer in gleichen Zeitabständen anfallen (z. regelmäßige Wartung des Fuhrparks)
gelesen in: BBE CHEF-TELEGRAMM HANDEL SPEZIAL Nr. 1359 vom 01.12.2022