Energie-Einsparverordnungen ab 1. September: Handel soll Ladentüren schließen und Leuchtwerbung reduzieren

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zwei Energieeinspar-Verordnungen erarbeitet, die Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode enthalten.

Die Maßnahmen adressieren u.a. Unternehmen. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen. Dabei wird unterschieden zwischen der Energieversorgung durch:

• kurzfristig wirksame Maßnahmen
• mittelfristig wirksame Maßnahmen

In der Kurzfristenergiesicherungsverordnung, die ab dem 1. September gilt, ist der Einzelhandel durch folgende Regelungen erfasst:

§ 10: Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen soll untersagt werden und nur ausnahmsweise gestattet bleiben, sofern das Offenhalten als Notausgang oder Fluchtweg erforderlich ist.

§ 11: Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder durch oder aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung vorgeschrieben ist.

AchtungSchaufensterbeleuchtung gilt nach Ansicht des BMWK nicht als „beleuchtete Werbeanlage“ und ist demnach nicht von dem Verbot betroffen.

§ 12: Mindesttemperatur für Arbeitsstätten in Nichtwohngebäuden
In Arbeitsräumen soll die Lufttemperatur höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden dürfen:
• für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 °C,
• für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 °C,
• für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 17 °C,
• für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 °C und
• für körperlich schwere Tätigkeit 12 °C.

Unsere Position hierzu (HDE):

Gemeinsam mit dem HDE weisen wir im Verfahren weiterhin mit Nachdruck auf die zahlreichen laufenden Bemühungen des Einzelhandels zur Energieeinsparung hin.
Wir haben zudem verdeutlicht, dass die Unternehmen bei den aktuellen Preisen für Energie schon aus eigenem Antrieb alles tun, um die Energiekosten so gering wie möglich zu halten. Wir weisen bezüglich der Ladentüren u.a. auch auf einen Widerspruch zu Corona-Schutzmaßnahmen hin. Aus Corona-Schutzerwägungen wurden Türen in den zurückliegenden Corona-Monaten teilweise bewusst offengehalten, um den Luftaustausch zu verbessern und den direkten Kontakt der Kunden mit der Tür zu vermeiden. Die Unternehmen wurden sogar dazu angehalten. Jetzt sollen sie das Gegenteil tun. Daher ist aus unserer Sicht die Frage zu beantworten, ob die Verpflichtung zum Türenschließen mit Blick auf die Pandemiebekämpfung richtig ist.

Beleuchtete Werbeanlagen sorgen, bei allen Bemühungen zur Energieeinsparung, auch für Lebendigkeit in den Innenstädten und erfüllen damit in gewisser Weise eine soziale Komponente. (Angsträume vermeiden; Einbruch- Diebstahl und Vandalismus verhindern; Sicherheit geben) Zudem haben einige Verkaufsstellen länger als 22h geöffnet und müssten somit gemäß der Verordnung während der Öffnungszeit die Werbeanlagen abschalten.
Bezüglich der Raumtemperaturen haben wir auf die notwendige Kompatibilität zu anderen Arbeitsschutz-, Hygiene- und Sicherheitsregularien verwiesen.

Gerne hätten wir statt der Verbote Appelle des Verordnungsgebers erreicht. Das Bundeskabinett will jedoch die kurzfristigen Maßnahmen bereits nächste Woche beschließen, d.h. wir gehen nicht davon aus, dass wir die Vorgaben weiter reduziert bekommen. Sie werden bereits ab dem 1. September gelten.

Plakatvorlagen zur Energiesparkampagne des Einzelhandels

Um Ihre Kunden über die Maßnahmen zu informieren, haben wir Plakate für Sie vorbereitet. Sie können die Plakate bequem direkt selbst ausdrucken.

   

Hier können Sie die Plakate herunterladen:
https://www.hde-klimaschutzoffensive.de/de/tuer-zu-laden-auf

Quelle:
HDE Handelsverband Nord vom 25.08.2022