Eine Information der Steuerberater-Kammer Stuttgart
Voraussichtlich erst ab 2023 besteht die Möglichkeit, die TSE-Zertifizierung elektronisch zu melden. Allerdings entbindet eine bereits erfolgte schriftliche Meldung an das Finanzamt nicht von der Pflicht zur elektronischen Meldung (§ 146a Abs. 4 AO).
Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass es für die Arbeitsabläufe besser sei, keine schriftliche Meldung vorzunehmen, sondern erst dann, wenn die elektronische Meldung möglich ist.