Überbrückungshilfe IV – Online-Seminar der ServiCon

Bereits Ende November einigte sich die alte Bundesregierung auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfe. Die neue Bundesregierung hat die Förderbedingungen der nun als „Überbrückungshilfe IV“ benannten Unterstützung für Unternehmen konkretisiert.

Auch wenn sich die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 in ihren Konditionen stark an den vorherigen Förderzeitraum anlehnt, wird es in einigen Punkten relevante Anpassungen geben. Hierüber wollen wir Sie im Rahmen eines kompakten Webinars mit unserem Referenten StB Lukas Hendricks informieren. Bitte melden Sie sich hierfür schon heute zu folgenden Termin an:

28. Januar 2022, 13:30 bis 14:30 Uhr.

Worum geht´s?

Die finalen Förderbedingungen (FAQs), wurden am 6. Januar 2022 veröffentlicht. Für die von Umsatzausfällen betroffenen Unternehmen sind dabei insbesondere folgende Aspekte relevant: Eine Anpassung der beihilferechtlichen Höchstbeträge der Förderung sowie ein erleichterter Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für besonders betroffene Unternehmen. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV soll grundsätzlich ab sofort möglich sein, es empfiehlt sich aber zunächst eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen und Bedingungen. Hier kann unser Webinar entsprechende Unterstützung leisten.

Darüber hinaus werden wir auch auf die relevanten jüngsten Anpassungen bei der Überbrückungshilfe III Plus eingehen. Da diese nun noch bis Ende März rückwirkend beantragt werden kann, besteht ebenfalls die Möglichkeit zu nachträglichen Änderungsanträgen.

Das Seminar informiert kurz und komprimiert über die relevanten Neuerungen und richtet sich insbesondere an Teilnehmende, die mit den vorangegangenen Förderzeiträumen der Überbrückungshilfe bereits vertraut sind. Auch für inhaltliche Rückfragen der Teilnehmenden wird wieder Gelegenheit bestehen.

Inhaltsübersicht:

  1. Überbrückungshilfe IV
    1. Antragsberechtigung
    2. Reguläre Förderhöhe und beihilferechtlicher Rahmen
    3. Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss
    4. Erstattungsfähige Kosten (inklusive Abschreibungen auf Saisonware)
    5. Nachweise und Schlussabrechnung
    6. Durchführung der Antragstellung
      xxx
  2. Nachlese: Überbrückungshilfe III Plus
    1. Verlängerung der Antragsfrist
    2. Anpassungen bei der Antragsberechtigung (freiwillige Schließungen)
    3. Anhebung des beihilferechtlichen Rahmen

Auch dieses Mal sind explizit auch die Anschluss- und Mitgliedshäuser eingeladen!

Für ZGV Verbundgruppen (SABU gehört dazu):
Sie können sich als einzelnes Anschlusshaus für 49 Euro plus MwSt. anmelden. Die Rechnungsstellung erfolgt an Sie direkt.

Zur kostenpflichtigen Anmeldung

Die Veranstaltungsanmeldung für die Teilnehmer ist bis zum 26.01.2022 um 14.45 Uhr möglich.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei Frau Mona Abdel Rahman (m.abdelrahman@servicon.de).

Ein Angebot der

ServiCon Service & Consult eG
An Lyskirchen 14 | 50676 Köln
Tel.: 0221 355 371 30
Web: www.servicon.de