Nachdem am gestrigen Vormittag das „neue“ Infektionsschutzgesetz“ verabschiedet wurde, fand am Nachmittag die erste Ministerpräsidenten-Konferenz seit dem Sommer statt.

Den vollständigen Beschluss finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1982598/defbdff47daf5f177586a5d34e8677e8/2021-11-18-mpk-data.pdf?download=1

Folgende Punkte wurden u.a. beschlossen:

Zukünftig sollen bundesweit die gleichen Schwellenwerte als Maßstab für die Corona-Maßnahmen sein. Die sogenannte Hospitalisierungsrate gibt die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen an (auf Bundeslandebene). Es wird drei Schwellen geben:

  • Hospitalisierungsrate 3
  • Hospitalisierungsrate 6
  • Hospitalisierungsrate 9

Folgende Regeln sollen dann gelten:

Der Einzelhandel ist aktuell von weiterreichenden Maßnahmen ausgeschlossen. Details werden aber auch zukünftig auf Bundeslandebene beschlossen.

Die Überbrückungshilfe III Plus und die Regelung zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31.03.2022 verlängern. Nicht verkäufliche Saisonware soll weiterhin über die ÜIII berücksichtigt werden können (Punkt 18 des Beschlusses).

WICHTIG:
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