HELPDESK für SABU-Mitglieder: Rückforderung von Corona-Hilfen

Droht Ihnen eine Rückforderung von Corona-Hilfen?
Wenden Sie sich an das SABU-Helpdesk für Mitgliedsunternehmen
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Erstberatung zum Selbstkostenpreis durch spezialisierte Rechtsanwälte

Die ServiCon Service & Consult eG bietet im Auftrag der SABU Schuh & Marketing GmbH und in Zusammenarbeit mit der ServiCon-Partner-Kanzlei Fieldfisher (Ansprechpartner Herr Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dennis Hillemann) ein individuelles Helpdesk zum Thema „Rückforderung von Corona-Hilfen“ an. Das Helpdesk gibt betroffenen SABU-Mitgliedern die Möglichkeit für eine erste Einschätzung (Erstberatung) zu dem jeweiligen Fall. Die Beratung erfolgt telefonisch oder per E-Mail (die telefonische Beratung soll der Regelfall sein) über die ServiCon-Partner-Kanzlei Fieldfisher und die dortigen spezialisierten Anwälte.

Für welche Fälle ist die Erstberatung gedacht?

Die Erstberatung wird für Fälle angeboten, in denen eine Rückforderung von staatlichen Corona-Hilfen droht – entweder, weil nachträglich Fehler bei der Antragstellung oder der Verwendung der Mittel beim Unternehmen aufgefallen sind oder eine Behörde schon eine Rückforderung angekündigt hat. Beraten wird zu den folgenden Hilfen:

  • Corona-Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige der Bundesländer
  • Überbrückungshilfe I
  • Überbrückungshilfe II
  • November-/Dezember-Schadensausgleich
  • Überbrückungshilfe III
  • Überbrückungshilfe IIII plus
  • KfW-Kredite

Bitte beachten Sie: Es findet keine Beratung zu laufenden Antragsverfahren oder geplanten Neubeantragungen von staatlichen Corona-Hilfen (z.B. Überbrückungshilfe IV) statt. Jedes Mitglied erhält nur eine Erstberatung. 

Wie läuft die Erstberatung ab?

Um Sie schnell und effizient beraten zu können, bitten wir Sie als SABU-Mitglied, ein speziell zu diesem Zweck erstelltes elektronisches Formular auszufüllen, in dem vorab die wichtigsten Daten und Informationen abgefragt werden. Dieser Schritt wird allen Beteiligten helfen und dazu führen, dass die Rechtsanwälte bereits vor einem Gespräch alle Daten haben und den Sachverhalt sichten und sodann zielgerichtet beraten können. Das Formular finden Sie weiter unten.

Nach dem Ausfüllen des Formulars melden sich die Rechtsanwälte von Fieldfisher direkt bei Ihnen per E-Mail mit einem Terminvorschlag für ein Erstberatungsgespräch. Zu dem Termin können Sie bei Bedarf Ihren Steuerberater mit einladen, wenn Sie dies für geeignet halten.

Kosten und Abrechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt von der ServiCon Service & Consult eG über SABU an den Händler zum Selbstkostenpreis von € 200.– netto.
Darin sind enthalten:

  • Sichtung des elektronischen Formulars und der übermittelten Informationen
  • Termionvereinbarung mit Ihnen
  • Anruf + Erstberatung

Kann ich mich auch direkt an die Rechtsanwälte wenden?

Wir bitten Sie, vor der Kontaktaufnahme das Formular auszufüllen. Nur so ist sichergestellt, dass Sie eine Erstberatung als SABU-Mitglied erhalten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Sie erhalten kurzfristig, in der Regel binnen eines Werktages, nach dem Absenden des Formulars einen Terminvorschlag von der Kanzlei.

Welche Daten teilt Fieldfisher an SABU mit?

Fieldfisher teilt der SABU aus Abrechnungsgründen lediglich den Namen Ihres Unternehmens und den Firmensitz mit und das Datum der Erstberatung. Alle weiteren Details unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit und werden nicht geteilt.

Was ist, wenn ich anwaltliche Vertretung gegenüber einer Behörde benötige?

Das Corona-Helpdesk bietet eine erste anwaltliche Einschätzung zu Ihrem Fall – und dazu, ob es sinnvoll ist, gegen eine (drohende) behördliche Entscheidung vorzugehen. Von der Erstberatung nicht abgedeckt ist die anwaltliche Vertretung in einem solchen Verfahren.

Unsere Partnerkanzlei Fieldfisher bietet SABU-Mitgliedern aber die Möglichkeit, die Anwälte zu einem gegenüber den üblichen Konditionen vergünstigen Stundensatz direkt zu beauftragen. Bitte sprechen Sie die Anwälte im Rahmen der Erstberatung oder im Nachgang gerne dazu an.

Wer sind die Rechtsanwälte, die mich beraten?

Die Anwälte von Fieldfisher haben zahlreiche Fördermittel-Verfahren begleitet – von der Identifikation der Fördermittel über die Antragstellung bis zum Bericht. In der COVID-19 Pandemie haben Sie Unternehmen zu allen COVID-19 Hilfen beraten und bei der Antragstellung sowie bei der Abwehr von Rückforderungen beraten.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dennis Hillemann liegt in der Beratung und Vertretung seiner Mandanten in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und vor Aufsichtsbehörden. Er hat zahlreiche sehr schwierige Rechtsfälle begleitet und weiß, wie es ist, Mandanten in sehr sensiblen Situationen zu unterstützen.

Rechtsanwältin Tanja Ehls berät seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig in Verwaltungsverfahren und im Fördermittelrecht. Sie unterstützt Unternehmern bei der Beantragung von Fördermitteln sowie bei der Abwehr von unberechtigten Rückforderungen.

Wenn es besonders schnell gehen muss, werden Frau Ehls und Herr Hillemann auch von den anderen Anwälten der Kanzlei unterstützt.

Formular für die Erstberatung

Bitte hier herunterladen: Corona-Hilfen-Beratung

Bitte senden Sie dieses ausgefüllte Formular sowie Ihren Zuwendungsbescheid für die Corona-Hilfe, deren
Rückforderung nun im Raum steht, im PDF-Format oder als Bilddatei an Dennis Hillemann (dennis.hillemann@fieldfisher.com) mit dem Betreff „Corona-Hilfen-Beratung – Zuwendungsbescheid“. Wenn Sie mehrere Bescheide haben, senden Sie uns bitte im Zweifel alle Bescheide zu.

Haben Sie bereits eine derartige Prüfung hinter sich?
Ihre Erfahrungen können für Ihre Kolleginnen und Kollegen, dem SABU und dem HDE nützlich sein!

Es geht dabei um folgende Fragen:

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit der Prüfung an sich gemacht?
  • Welche Prüfungsschwerpunkte standen dabei besonders im Fokus?
  • Welche Beanstandungen führten zu Rückforderungen?

Bitte schicken Sie Ihre Antworten per E-Mail an Herrmann Becker (h.becker@sabu.de), der diese sammeln und anonymisiert auswerten wird.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

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Kurze Vorstellung von fieldfisher

Von Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dennis Hillemann, fieldfisher Deutschland

Aktuelle Themen der Überbrückungshilfen:

Verlängerung der Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung auf den 31. Oktober 2023 (auf Antrag in Einzelfällen auf 31. März
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Problemthemen im Rahmen der Schlussabrechnung:

  • Neue oder erhöhte Fixkostenpositionen im Vergleich zum Antrag
  • Zeitliche Zuordnung von Fixkostenpositionen zu Fördermonaten
  • Unternehmensverbund
  • Coronabedingter Umsatzeinbruch
  • Abschreibung von Saisonwaren bei ÜBH III bis IV
  • Rechtliches Vorgehen gegen negative Bescheide

Präsentation von Fieldfisher Deutschland:
2023-09-21_Fieldfisher_Präsentation