Aktuelles Urteil: Amazon darf Verkäufer-Umsätze nicht einbehalten

In der Vergangenheit kam es wohl vor, dass Amazon nicht nur Seller-Accounts für zukünftige Verkäufe sperrte, sondern ebenso noch nicht ausgeschüttete Umsätze einbehielt – dies wurde vor dem Landgericht München nun als unzulässig erklärt.

Wer auf Amazon verkauft, fürchtet genau das: eine Sperrung des Seller-Accounts. In jedem Fall können keine neuen Verkäufe mehr getätigt werden, bis die Sperrung des Accounts wieder aufgehoben ist. Die Praxis, dass auch Umsätze einbehalten werden dürfen, dürfte nach aktuellem Urteil wohl auf der Kippe stehen.

Account-Sperrungen auf Amazon – mögliche Gründe

Immer wieder sind auch haltlose Vorwürfe die Gründe für eine Verwarnung oder Sperrung bei Amazon. Oft ist es dann ein großer Aufwand für Händler, Ihre „Unschuld“ zu beweisen. Ein Ärgernis im stressigen Arbeitsalltag, mit dem man aber bei der Kooperation mit Amazon fast schon rechnen muss. Die Wahrung von Markenrechten nimmt auf Amazon viel Raum ein – dies geht manchmal zu Lasten eigentlich rechtskonformer Angebote.

Verkaufen auf Amazon – ein Thema für Sie?

Egal, ob mit einer Direktanbindung oder Mittlern wie Qualibet – in einigen Fällen kann eine Anbindung an Online-Plattformen Sinn machen, um Umsätze zu erzielen oder Liquidität zu schaffen.

Ihre Potentiale betrachten wir gerne mit Ihnen. Ihr SABU-Ansprechpartner: Peter Wagner, p.wagner@sabu.de

SABU-Modereport

Trends & Abverkäufe

Melden Sie sich jetzt an: 30. Juli um 18.00 Uhr