Zusammenfassung der Kurzarbeitergeld-Regelungen in 2021

Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit

 

KUG_2021

 

* Unterbrechungen vom Kurzarbeitergeldbezug mit mindestens 3 Monaten beenden die bisherige Kurzarbeit und begründen ggfs. einen Neuanspruch (neue Anzeige erforderlich).

** befristet bis 31.07.2023

Für die Fristen ist ein zusätzlicher KUG-Bezug erforderlich, alleine die Anzeige der Kurzarbeit genügt nicht.

 

Erläuterungen zum Schaubild und weiterführende Hinweise gibt es hier:
KUG

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, K-KUG, Stand April 2021