Am letzten Samstag trat das Verbot von Zahlungsentgelten in Kraft. Der neue § 270a BGB sieht vor, dass Händler keine Gebühren für die Zahlung per Lastschrift, Paypal, Visa, Mastercard und Co verlangen dürfen. Der Handelsverband HDE befürchtet, dass künftig die Kostenforderungen der Zahlungsdienstleister als Preiserhöhung an die Kunden weiter gegeben werden müssen.
Bislang sei es eher selten zu Aufpreisen im Handel gekommen. Lediglich im Online-Handel wurden vereinzelt PayPal-Gebühren verlangt. „Aufpreise für bestimmte Zahlungsarten zu verlangen, liegt grundsätzlich nicht im Interesse des Handels und wird kaum genutzt. Es ist schwer kommunizierbar und unterliegt strengen Auflagen“, erklärt der HDE-Zahlungsdiensteexperte Ulrich Binnebößel. So sei es auch bislang nur für bestimmte Zahlarten, nur in Höhe des tatsächlichen Aufwands möglich gewesen. Der Verband sieht die bisherigen Gebühren als „eines der letzten verbliebenen Instrumente zur Steuerung von Zahlarten. Es diente als eine Art Drohkulisse für allzu hohe Entgeltforderungen der Zahlungsdienstleister“, so Binnebößel.
Ohne dieses sogenannte Surcharging bleibe dem Handel nur, künftige Kostensteigerungen der Zahlungsarten auf die Preise aufzuschlagen, so dass künftig alle Kunden die Entgelte mittragen müssen, eben auch die Barzahler. Denn das Argument, dass der Handel die Akzeptanz von zu teuren Kartenzahlungen notfalls ablehnen könnte, sei vor dem Hintergrund des starken Wettbewerbs im Handel nicht mehr durchsetzbar.
Mit der am 13. Januar in Kraft tretenden Neuregelung soll sichergestellt werden, dass Verbraucher beim Kauf von Waren sowie bei der Bezahlung von Dienstleistungen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Der neue §270a BGB sieht vor, dass für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel wie Lastschrift, Paypal, Visa und Mastercard in Zukunft keine zusätzlichen Entgelte mehr vereinbart werden dürfen. Ziel des Gesetzgebers ist es nach Angaben der Wettbewerbszentrale, den Verbraucher vor unerwarteten Entgeltforderungen im Bereich zu schützen, die ihm „häufig erst im laufenden Bestellvorgang mitgeteilt werden“.
Laut Wettbewerbszentrale haben die Unternehmen haben nun noch einen Monat Zeit, die neuen Regelungen umzusetzen und insbesondere die im Bereich des Onlinehandels noch weit verbreitete Praxis der Berechnung von Zahlungsentgelten umzustellen.