In vielen Bundesländern ist trotz der Schließungen im Einzelhandel, die Abholung und die Lieferung bestellter Ware erlaubt. In der folgenden Auflistungen finden Sie die Details zu Ihrem Bundesland (inkl. der Quelle, wo die Information herstammt).
Lediglich in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen ist die Abholung explizit untersagt.
Hier die Liste im pdf-Format: 201222_Abhol-Lieferservice_KW
Wichtige Randnotiz:
Der Begriff „Lieferung“ ist in den Verordnungen nicht konkret ausgeführt. Es ist nicht beschrieben, dass die Lieferung „nur“ zum Kunden nach Hause erfolgen darf. Auch die Lieferung in eine (eigene) Packstation ist somit in unserer Interpretation möglich. Um hier Rechtssicherheit zu bekommen, kontaktieren Sie bitte Ihren Anwalt bzw. das zuständige Ordnungsamt.