Wieviel Kunden dürfen in mein Geschäft?

Durch die voranschreitenden Kontrollen der Einhaltung der Hygienemaßnahmen durch das Ordnungsamt, haben wir einzelne Anfragen zum Thema „Wieviele Kunden dürfen in mein Geschäft?“ erhalten. Insbesondere die Frage, ob Personen (also Mitarbeiter und Kunden) oder nur Kunden in den Verordnungen benannt werden. Wir haben dies nochmals für Sie geprüft und die Angaben konkretisiert.

Hier die PDF-Datei mit den Links (klicken): Übersicht_Hygienevorgaben_18.05.20

Übersicht_Hygienevorgaben_18.05.20_Seite_1 Übersicht_Hygienevorgaben_18.05.20_Seite_2

 

WICHTIG: alle Informationen, die wir Ihnen geben, sind durch sorgfältige Recherchen nach bestem Wissen zusammengetragen worden. Bitte stimmen Sie sich hier aber bitte jeweils mit Ihrem Ordnungsamt und/oder anwaltlichen Vertretung ab, da Sie nur hierdurch Rechtssicherheit erhalten. Aufgrund der hohen Dynamik in der Informationssammlung, sowie aus standesrechtlichen Gründen, kann der SABU hier nur subjektive Interpretationen der vorliegenden (ggf. nicht vollständigen) Dokumente benennen.