Wichtig für Arbeitgeber: Änderungen des Nachweisgesetzes

Mit Wirkung ab dem 01.08.2022 muss die europäische Arbeitsbedingungenrichtlinie umgesetzt wrden. Damit verbunden werden deutlich strengere Nachweispflichten im Arbeitsverhältnis sein.

Insbesondere die geforderten angaben im Arbeitsvertrag zum Kündigungsverfahren sind neu. Um Bußgelder zu vermeiden, müssen Arbeitgeber ihre Musterarbeitsverträge anpassen und prüfen, ob bei diesen weiterer Änderungsbedarf besteht.

Der Newsletter verschafft Ihnen einen Überblick, was Arbeitgeber jetzt wissen und umsetzen müssen:
Newsletter Nachweisgesetz

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Jürgen Kühner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwälte Kühne, Dr. Moessinger & Kollegen PartGmbB
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