Weg für Gewährung der Corona-Bundes-Soforthilfen ist frei

Bundesministerium Wirtschaft und Finanzen 29.03.2020 – Gemeinsame Pressemitteilung – Wirtschaftspolitik

Weg für Gewährung der Corona-Bundes-Soforthilfen ist frei. Umsetzung durch die Länder steht

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Bayern hat – als aktuelles Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz – die Verhandlungen auf Seiten der Länder koordiniert. Mit der Verwaltungsvereinbarung und der dazugehörigen Vollzugshilfe für die Länder sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Bei nachfolgendem Link bitte besonders den Punkt 3 beachten:
3.Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise:
Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auch finden Sie in diesem Bericht:
Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern

Direkt zum Bericht – diesen Abschnitt – klicken – Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Ebenfalls finden Sie nachfolgend einen Kurzüberblick mit den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html

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