Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2021 die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung mit folgenden Änderungen beschlossen.

 

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld (Absenkung der Mindesterfordernisse, Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitssalden, Zugang der Zeitarbeit zum Kurzarbeitergeld) und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Stichtagsregelung zum 30. September 2021 für die Einführung der Kurzarbeit wird damit aufgegeben.

Als HDE-Organisation hatten wir uns intensiv für eine weitere Verlängerung der Sonderregelungen eingesetzt.

Die Verordnung wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Kabinettsfassung der Änderungsverordnung stellen wir Ihnen unten zum Download zur Verfügung:
4.AenderungKugVO_Kabinettfassung

gelesen im Newsletter Ausgabe 40/21
des Handelsverband Nord