Verpackungsgesetz: Fragen-und-Antworten-Katalog des MITTELSTANDSVERBUNDES

Am 01. Januar 2019 geht es los: Hersteller vieler Verpackungen müssen zukünftig eine Reihe von Pflichten beachten. Davon sind auch Händler betroffen.

 

FAQ
Der neue Fragen-und-Antworten-Katalog exklusiv für die Mitglieder des MITTELSTANDSVERBUNDES soll dabei die gängigsten Detailfragen klären.

 

Grund also, sich dem Thema „Verpackungsabfall“ noch vor den Feiertagen zu widmen. Der neue Fragen-und-Antworten-Katalog exklusiv für die Mitglieder des MITTELSTANDSVERBUNDES soll dabei die gängigsten Detailfragen klären.

 

Von vielen wird es bereits als „DSGVO des Herbstes“ bezeichnet: Das neue Verpackungsgesetz, das Anfang nächsten Jahres seine Wirkung entfalten wird, wirft seine Schatten voraus. Denn anders, als bislang, werden nunmehr auch Händler und Kooperations-Zentralen stärker in die Pflicht genommen.

 

Die Grundidee ist einfach: Das bestehende System zur Entsorgung der Verpackungsabfälle ist anfällig für Trittbrettfahrer, sprich: In-Verkehr-Bringer von Verpackungen, die sich niemals einem dualen System angeschlossen haben, dessen Entsorgungs-Infrastruktur jedoch nutzen. Klarere Regeln und vor allem mehr Transparenz sollen daher dafür sorgen, dass jeder, der Verpackungen auf den deutschen Markt stellt, auch für deren Entsorgung aufkommt. Probates Mittel dabei: Eine verpflichtende Registrierung bei der neu geschaffenen Stiftung Zentrale Stelle und eine Lizensierung bei einem dualen System. Für volle Transparenz sorgt dabei das Register LUCID, in dessen öffentlich zugänglichen Teil alle registrierten Verpackungs-Hersteller auffindbar sind.

 

War das Thema „Verpackungen“ klassischerweise ein Hersteller-Thema, muss sich künftig auch der Handel auf diese Pflichten einstellen: Wenn Waren aus dem Ausland importiert werden, Tüten oder Tragetaschen ausgegeben werden, ein Produkt als Geschenk verkauft oder an einen Kunden versandt wird – alles ist erheblich im Sinne des Verpackungsgesetzes. Und alles muss folglich auch registriert und lizensiert werden.

 

Auch wenn Händler nicht als Hersteller der Verpackungen gelten sollten, empfiehlt DER MITTELSTANDSVERBUND den Kontakt zu den Herstellern und Lieferanten der Waren (und damit der Verpackungen). Denn künftig sollte auf Anfragen der Behörden schnell bewiesen werden können, dass die Waren bereits systembeteiligt sind und den Händler keine Pflichten treffen.

 

Welche Verpackungen dabei erheblich sind und was en Detail beachtet werden muss, haben wir Ihnen letzte Woche bereits zusammengefasst. In der daraus folgenden Diskussion mit den Mitgliedern des MITTELSTANDSVERBUNDS ergaben sich jedoch immer wieder Einzelfragen. Der nunmehr veröffentlichte Fragen-und-Antworten-Katalog stellt somit das „best of“ der gestellten und behandelten Fragen dar.

 

Hier geht es zu den Fragen und Antworten:
Verpackungsregister_2018-12-07-VerpackG – Fragen und Antworten_Ver2

 

Die Zeit drängt: Bis zum 01. Januar 2019 müssen alle in Umlauf gebrachten Verpackungen registriert sein – ansonsten besteht ein Verkaufsstop der verpackten Ware und im schlimmsten Fall drohen Bußgelder. Händler sind daher aufgefordert, besser heute als morgen auf die sich ändernde Rechtslage zu reagieren.

 

gelesen in:  SynergienNews  vom 11.12.2018

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