Verpackungsgesetz 2019: Neue Pflichten für Händler und Hersteller

Wichtige Terminsache:  Bis 31.12.2018, 14:00 Uhr, registrieren!

 

Verpackungen

 

Am 1. Januar 2019 ist es soweit: Das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt in Kraft. Das Ziel: Verpackungsabfälle sollen noch besser recycelt werden. Das Gesetz bringt einige neue Pflichten für Hersteller und Vertreiber, die verpackte Waren in Umlauf bringen, mit sich – und kann bei Nichtbefolgung zu empfindlichen Sanktionen führen. Mangels Mindestwerten, ab der die Beteiligung an dem Lizensierungs- und Entsorgungssystem greifen würden, werden auch viele mittelständische Betriebe in die Pflicht genommen.

 

Was bedeutet das nun konkret?
Alle für Sie relevanten Informationen rund um das Verpackungsgesetz finden Sie hier kurz und knapp zusammengefasst:

Was ist das Verpackungsgesetz?

  • Das Verpackungsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und fordert die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen, d.h. Versandverpackungen, Produktverpackungen, Serviceverpackungen (z.B. Versandkartons, Klebebänder, Füllmaterial wie Papier oder Styropor) bei einem der dualen Systeme von Vertreibern und Herstellern ein.
  • Es verpflichtet alle gewerbsmäßigen Erstinverkehrbringer von neuen Verpackungen ab der ersten befüllten Verpackung, unabhängig von Verpackungsmaterial und -menge, diese zu lizensieren und zu registrieren und sich so am Dualen System zu beteiligen. Die Verpflichtung gilt für jeden, unabhängig von der Größe seines Gewerbes.
  • Kontrollorgan ist die neu gegründete „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (www.verpackungsregister.org), die ein öffentlich einsehbares Register „LUCID“ über alle lizenzierenden Unternehmen führen wird. Hier werden als Teil der Registrierung Ihre Mengenprognosen erfasst.
    Gleichzeitig wird überprüft, ob die Recyclingquoten erfüllt werden und fördert nachhaltigere Verpackungen finanziell.
  • Bei Nichtbeachtung des Gesetzes drohen Verkaufsverbote und Bußgelder bis zu einer Höhe von 200.000 Euro.

Das bedeutet:
Jeder, der Waren gewerblich verpackt und an private Endverbraucher verkauft oder verschickt, muss aktiv werden!

 

Welche Pflichten das neue Verpackungsgesetz mit sich bringt, wird kurz und knapp auf der Webseite unseres Kooperationspartners LIZENZERO, dem Onlineshop für die Verpackungs-lizenzierung des Dualen Systems INTERSEROH, mittels eines Erklär-Videos zusammen-gefasst:  http://www.lizenzero.de

Einen ersten Überblick erhalten Sie auch dieses Informationsblatt:
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Was sind „lizenzierungspflichtige Verpackungsmaterialien“?

Grundsätzlich gilt:
Verkaufsverpackungen, die üblicherweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen bei einem dualen System wie Interseroh angemeldet und bei der Zentralen Stelle registriert werden. Sämtliches Verpackungs- und Versandmaterial vom Karton über das Füllmaterial bis zum Paketband oder der Serviceverpackung beim Einkaufen (z.B. Tragetaschen) ist lizenzierungspflichtig.

Hier ein paar Beispiele:
Papier, Pappe, Karton:             z.B. Versandkartons, Faltschachteln, Packpapiere,
xx                                                  Tragetüten, Briefumschläge für Gutscheine
Kunststoffe:                                z.B. Plastiktüten, Folien, Flaschen, Blister,
 xx                                                  Packband, Geschenkbänder oder Füllmaterial aus
 xx                                                  Kunststoff (Noppenfolie, Styropor-Chips)
Metall:                                       z.B. Tuben, Dosen
Verbundmaterialien:               z.B. Geschenkpapier, Etiketten
Sonstiges Material:                 z.B. Baumwolle, Holz, Kautschuk, Kupfer, Keramik

 

Wenn Sie diese lizenzierungspflichtigen Verpackungsmaterialien, die beim privaten Endverbraucher ankommen und anschließend bei ihm als Abfall anfallen, verwenden, müssen diese entweder durch Sie angemeldet oder bereits lizenziert bei Ihrem Lieferanten erworben werden!

 

Lassen Sie sich von Ihrem Lieferanten der Serviceverpackungen eine Bestätigung für die Übernahme der Systembeteiligungspflicht aushändigen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 VerpackG), sofern diese nicht ausgewiesen ist (z.B. das Symbol eines dualen Systems befindet sich darauf).
Hier ein paar Beispiele:

grünerPunkte   interseroh   belland   recycling_kontor

 

Für Tragetaschen, die Sie vom SABU beziehen, übernimmt die SABU GmbH die Registrierung bei LUCID ebenso wie für die Schuhschachteln der SABU-Exklusivmarke Andiamo.

Wenn Sie selbst Schuhe in Schuhschachteln aus dem Ausland importieren, müssen Sie diese ebenfalls bei LUCID registrieren und melden!

 

Werden Sie SOFORT aktiv!

In drei einfachen Schritten kommen Sie als Inverkehrbringer von Verkaufsver-packungen Ihren Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz nach:

  1. Registrieren
    Mit wenigen Klicks registrieren Sie sich online bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) unter www.verpackungsregister.org
    –   Lesen Sie den Leitfaden (How-to-Guide) des ZVSR, der die Registrierung
    Schritt für Schritt erklärt.
    –   Sie beantragen Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Verpackungsregister
    „LUCID“.
    –   Anschließend geben Sie Ihre Mengenprognosen an.
    xx
    WICHTIG:
    Bitte registrieren Sie sich ab sofort bei der ZVSR, spätestens bis zum 31.12.2018 bis spätestens 14:00 Uhr! Denn sobald das neue Gesetz ab 1. Januar 2019 in Kraft tritt, müssen Sie bereits angemeldet sein und Ihre voraussichtliche Verpackungsmenge unter der Rubrik „Datenmeldung“ abgegeben haben.
    xx
  2. Lizensieren
    z.B. mit Lizenzero, dem Onlineshop des offiziellen Dualen Systems Interseroh
    lizensieren Sie Ihre Verpackungen ganz einfach und schnell online.
    –   Eine Berechnungshilfe erleichtert Ihnen die Kalkulation. Sie geben an, wie
    viele neue Verpackungen Sie jährlich in Verkehr und damit untere Ihre
    Kunden bringen und welche Materialien Sie dabei nutzen (Pappe, Papier
    und Kartonagen, Füllmaterial und Klebeband).
    –   Danach lizensiert das Duale System Interseroh Ihre Verpackungen
    automatisch und Sie erhalten ein individuelles Ressourcenschutz-Zertifikat
    über die eingesparten Rohstoffe und Treibhausgas-Emissionen.
    –   Das System ist rechtssicher und VerpackG-konform.
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  3. Melden
    Sie melden jährlich die tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen, an LUCID und LIZENZERO.

 

Leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zu einem umweltfreundlichen Recycling und verkaufen Sie auch nach dem 01.01.2019 rechtssicher und ohne eventuelle Sanktionen!
Melden Sie sich noch heute bei LUCID und LIZENZERO an!

Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Herr Bernd Schneider
(Tel. 07131 9737-470 bzw. E-Mail: b.schneider@sabu.de.)

 

 

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