Verbandkasten im Auto: Zwei Masken Pflicht

Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten das A und O. Welcher Inhalt jetzt Pflicht ist, und warum Sie ihn regelmäßig überprüfen sollten, erklären die ADAC Juristen.

KURZFASSUNG:

  • Neue DIN-Ausgabe: zwei Gesichtsmasken Pflicht – für Geschäfts- und Privat-PKW

  • Mindesthaltbarkeitsdatum des Verbandmaterials überprüfen

  • Ohne Verbandkasten droht ein Verwarnungsgeld

Verbandkasten im Auto: Das ändert sich jetzt

Autofahrer müssen in Deutschland Erste-Hilfe-Sets dabeihaben. In neuen Verbandkästen sind nun auch zwei Masken enthalten. Daneben gibt es zwei weitere Änderungen: Bisher waren zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, für Verbandkästen der neuen DIN genügt ein Dreieckstuch. Außerdem wurde das Verbandtuch (40 x 60 cm) ersatzlos gestrichen.

Zwei Masken im Verbandkasten

Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem §35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Danach sind, wie oben beschrieben, unter anderem zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandkastens. Auch wenn die StVZO noch nicht angepasst wurde, dürfen nach Auskunft des Bundesministeriums Verbandkästen nach der neuen DIN 13164, Ausgabe Februar 2022 bereits jetzt verwendet werden.

Verbandkästen nach alter DIN: Austausch nicht notwendig

Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.

Was gehört in einen Verbandkasten?

Das Erste-Hilfe-Set im Auto muss entweder der DIN 13164 Ausgaben Januar 1998Januar 2014 oder Februar 2022 entsprechen.

Diese Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164, aktuelle Ausgabe Februar 2022:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm

  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm

  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M

  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G

  • 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683

  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm

  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm

  • 2  Fixierbinden, DIN 61634-FB-6

  • 3  Fixierbinden, DIN 61634-FB-8

  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D

  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm

  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145

  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455

  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre

  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung

  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset

  • 1 Verbandpäckchen K

Ist ein Verbandkasten beim Motorrad Pflicht?

Nein. Bei Motorrädern gibt es keine Verpflichtung, Verbandmaterial mitzuführen. Wenn Platz vorhanden ist, ist die Mitnahme aber empfehlenswert. Es gibt dafür spezielle Kraftradtaschen.

Wie lange ist ein Verbandkasten haltbar?

Einige Materialien sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Sobald dieses überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Der Inhalt des Verbandkastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm.

Kein Verbandkasten im Auto – welche Strafe droht?

Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.

Wird beim TÜV der Verbandkasten geprüft?

Bei der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob ein Verbandkasten vorhanden ist. Wenn dieser unvollständig ist, Produkte abgelaufen sind oder komplett fehlen, liegt ein geringer Mangel vor.

Ist in einem Neuwagen ein Verbandkasten?

Ob Händler gesetzlich verpflichtet sind, zu einem Neufahrzeug auch einen Verbandkasten mitzuliefern, ist bisher noch nicht geklärt. Bei vielen Herstellern gehört es aber inzwischen zur gängigen Praxis, den Verbandkasten serienmäßig ohne Zuzahlung anzubieten.

Um im Fall des Falles den Verbandkasten schnell griffbereit zu haben, empfiehlt der ADAC, direkt nach dem Fahrzeugkauf zu überprüfen, wo sich dieser befindet.

gelesen bei: ADAC.de