Händler dürfen mit Preisreduzierungen nicht irre leiten …
Die Verbraucherzentrale bekam vor dem Europäischen Gerichtshof recht und Handelsunternehmen ALDI Süd kassierte eine Niederlage.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil zu Preisreduzierungen gefällt. Das Gericht entschied, dass Händler keine Rabatte vortäuschen dürfen, indem sie die Preise zunächst erhöhen und dann scheinbar senken. Diese Praxis verstößt gegen EU-Recht12. Das Urteil kam zustande, nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd geklagt hatte. Aldi hatte in seinen Prospekten Preisreduzierungen beworben, die sich nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen, sondern auf einen zuvor erhöhten Preis12. Der EuGH stellte klar, dass Rabatte, die prozentual angegeben werden, auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basieren müssen.
Schlussfolgerung für den Schuhhandel
Die Entscheidung aus Luxemburg gilt natürlich nicht nur für Aldi Süd – alle Händler in der Europäischen Union müssen sich an diese Vorgaben halten.
Zusammengefasst:
Wer als Händler in der EU mit Preissenkungen wirbt, muss dabei als Referenz den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben – auch wenn das Produkt zwischendurch teurer war. (Quelle Tagesschau Online)
Es ist somit nicht zulässig, einen Preis zu erhöhen, diesen wieder auf den Ursprungspreis zu senken und anschließend den Artikel als reduziert zu bezeichnen.
Eigentlich ging es nur um Bananen ...
Tagesschau Online schreibt:
Im konkreten Fall ging es unter anderem um Bananen: Die hatte Aldi Süd als Preishighlight angeboten. Auf dem Werbeprospekt der Supermarkt-Kette war neben dem neuen Preis (1,29 Euro) der letzte Preis davor – nämlich 1,69 Euro – angegeben und werbewirksam durchgestrichen. Flankiert wurde die Anzeige von einem fett gedruckten „-23 %“.
Das Ganze sah also nach einer deutlichen Preissenkung aus: statt 1,69 nur noch 1,29 Euro. Allerdings lag der Preis für die Bananen kurz zuvor schon einmal bei 1,29 Euro, also bei dem Preis, der jetzt wieder galt. Die 1,69 Euro waren also nur für kurze Zeit aktuell gewesen.
Wie wäre es richtig gewesen?
Aldi Süd hätte bei den Bananen laut EU-Recht deutlich auf den ursprünglichen Preis von 1,29 Euro verweisen müssen. Allerdings war der eben genauso hoch wie der neue Preis. Es gab insoweit also gerade keine Preisesenkung.