Eine Frage, die viele Einzelhändler beschäftigt, die in einer Kommune mit erhöhter Bautätigkeit ansässig sind: Wie ist vorzugehen, wenn durch Baumaßnahmen in der Nähe des Geschäfts Frequenz- und folglich Umsatzrückgänge drohen?
Da die mit umfangreichen Bauprojekten einhergehenden Belastungen schnell existenzgefährdend werden können, sollten Unternehmer umgehend nach deren Bekanntwerden aktiv werden. Das ist insbesondere auch deswegen empfehlenswert, um etwaige Entschädigungsansprüche geltend machen zu können. BBE CHEF-TELEGRAMM hat Ihnen zu dieser Problematik für den Bedarfsfall bewährte Schritte zusammengestellt:
- Klären Sie, inwieweit das eigene Geschäft konkret betroffen sein wird
Grundlegende Fragen:
a) Wie groß wird die Beeinträchtigung und wie lange wird sie andauern?
b) Werden ggf. Kunden gefährdet, weil es an Vorkehrungen für einen gesicherten und problemlosen Zugang zum Geschäft fehlt?
c) Wird das Geschäft für Passanten durch einen Bauzaun oder andere baubedingte Maßnahmen verdeckt, so dass es an Wahrnehmung einbüßt und von der Laufkundschaft abgeschnitten wird? Oder wird es sogar ganz vom öffentlichen Wegenetz abgeschnitten?
d) Sind die Maßnahmen mit einer größeren verkehrsbedingten Umleitung verbunden, so dass sich die Parksituation deutlich verschärft?
xx - Bei zu erwartenden großen Beeinträchtigungen:
Schnellstmöglich mit anderen betroffenen Händlern Kontakt aufnehmen und auf die Kommunalverwaltung zugehen!
Die Details zu den Baumaßnahmen (Art, Dauer, Auswirkungen) erläutern lassen und konkrete Lösungen verlangen. Ggf. Entschädigungsansprüche fordern; etwa, wenn dadurch Schäden an Gebäuden (z. B. Mauerrisse) oder am Grundstück (u. a. Überschwemmungen) nicht ausgeschlossen werden können.
Hinweis: Es gibt bereits Rechtsprechung dazu, wann Entschädigungsansprüche grundsätzlich nicht geltend gemacht werden können.
Beispiele: Wenn Fußgänger das Geschäft nur noch über eine Brücke erreichen können, Umwege zum Geschäft in Kauf zu nehmen sind, die Sicht auf den Laden beeinträchtigt ist (u. a. durch Bauzäune) oder PKW nur noch in einer Richtung bzw. gar nicht mehr durch die Straße fahren können. Ausnahmen davon kann es aber je nach individuellen Gegebenheiten sowie länder- und kommunal spezifischen Bestimmungen geben. Daher in Abhängigkeit von der Problematik unbedingt auf die Expertise von Rechtsexperten zurückgreifen.
Empfehlung: Je nach Reaktion der Behörden politischen Druck über Parteien und Ratsvertreter aufzubauen.
xx - Zeitgleich zum Vorgehen unter Punkt 2 – basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen:
Überlegen, wie während der Bauaktivitäten verfahren werden soll. D. h., leiten Sie geeignete Maßnahmen ein.
Beispiele: Zugang zum Laden sicherstellen — Sicherheitsmaßnahmen für Kunden ergreifen — Ersatzstandort für die Bauzeit erwägen, notfalls behelfsmäßig in einem gut gesicherten Zelt .
xx - Sofern Sie in gemieteten Räumen tätig sind: Prüfen Sie bei zu erwartenden Umsatzrückgängen, ob während der Bauarbeiten die Option zur Mietminderung besteht. Hierfür zunächst Mietvertrag auf diesbezügliche spezielle Klauseln unter die Lupe nehmen. Dann mit anwaltlicher Unterstützung in Verhandlungen mit dem Vermieter treten.
xx - Eine Verkaufs- und Werbestrategie – abgestimmt auf die Baumaßnahme vorbereiten.
Es geht darum, die Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass das Geschäft trotz der Einschränkungen weiter geöffnet hat.
Ansatzpunkte:
a) Vor Ort Plakate bzw. Hinweise anbringen (etwa am Bauzaun), die auf das Geschäft hinweisen
b) Einen Räumungsverkauf vor Beginn der Bauarbeiten durchführen
c) Aufmerksamkeitsstarke Aktionen für die Bauzeit planen, wie ,,Baustellen-Preise“
d) Alle verfügbaren Werbeträger (u. a. E-Mail-Newsletter, Social media) einsetzen, um die Verbraucher entsprechend zu informieren. Motto: ,,Straßenbauarbeiten – Wir sind weiter für Sie da!“
xx - Vorkehrungen gegen starke Verschmutzungen treffen.
Das Einkaufserlebnis der Kunden sollte durch Dreck nicht noch zusätzlich beeinträchtigt werden.
Mögliche Maßnahmen: leistungsstarke Fußmatten auslegen — Eine häufigere Reinigung für Böden/Produkte/Warenträger vorsehen — Fenster zur Baustellenseite tendenziell verschlossen halten — Türen nach dem Öffnen durch Kunden möglichst sofort wieder verschließen — Staubempfindliche Waren in weniger betroffene Ladenbereiche umplatzieren.
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Wichtig:
Planen Sie nach Abschluss der Baumaßnahmen spezielle Events, um ihre Kunden über das Ende der Arbeiten zu informieren und verstärkt die Umsätze zu pushen.
Gelesen im BBE CHEF-TELEGRAMM HANDEL SPEZIAL Nr. 1377 vom 01.09.2023