Umfassende Änderungen bei der Umsatzsteuer zum 01. Juli 2021

Unter anderem wird es ab 01.07.2021 entscheidend sein, dass Sie bei Bestellungen, die Sie online tätigen, offenbaren, dass Sie Unternehmer sind.

 

Steuern

 

Dies machen Sie dadurch, dass Sie im Kundenkonto des Online-Shops (z. B. Amazon oder Ebay) Ihre USt-IdNr. hinterlegen. Wenn Sie dies nicht machen, wird es ab 01.07.2021 in vielen Fällen dazu kommen, dass falsche Rechnungen vom Online-Shop ausgestellt werden, die bei Ihnen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.

 

Um Steuerausfälle bei sich zu vermeiden, raten wir Ihnen daher dingend zur entsprechenden Hinterlegung der USt-IdNr. in allen Online-Shops, über die Sie unternehmerisch bestellen.

 

Wichtig:
Wenn Sie privat etwas über den gleichen Shop bestellen, sollten Sie sich ein zweites Kundenkonto – ohne Hinterlegung der USt-IdNr. – für private Bestellungen anlegen.