Die Antragsstellung ist ab sofort möglich!

 

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass das BMWi soeben die FAQ zur Überbrückungshilfe III auf dem bekannten Online-Portal veröffentlicht hat:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html

 

Damit gibt es nun endlich, wenn auch sehr spät, belastbare und hinreichend konkrete Informationen zu den Antrags- und Förderbedingungen. So sind nun auch konkrete Ausführungen zur Berechnung der Erstattungen auf Abschreibungen von Saisonware sind darin enthalten (siehe Anhang 2 unter den FAQ). Dabei konnte auch eine relevante Verbesserung beim Berechtigtenkreis dieser Sonderregel erreicht werden, für die wir uns explizit gegenüber BMWi und BMF eingesetzt hatten.

 

Die Information des Bundesministeriums für Wirtschaft ist sehr gut strukturiert und umfassend, weshalb wir diese hier nicht wiederholen wollen.
Bitte klicken Sie den obigen Link an.

 

Die Antragsstellung ist freigeschaltet!
Auch die Abschlagszahlungen sollen dann schnell ausgezahlt werden.

 

Eine Information des Handelsverbands Deutschland HDE