Unternehmer sollten sich im Zuge der zunehmenden Digitalisierung bestmöglich für potenzielle Angriffe auf ihr IT-Netz wappnen.

 

internetvirus
Quelle: 3Sat

 

Neben einem Virenschutzprogramm und der Installation einer Firewall sind grundsätzlich folgende Schutzmaßnahmen wichtig:

 

  1. Keine E-Mail-Nachrichten von unbekannten Absendern und unbekannte E-Mail-Anlagen öffnen, da hier oft Viren angehängt sind.
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  2. Einen Popupblocker mit dem Internetbrowser verwenden, da Popups schädliche Codes enthalten können.
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  3. Das Betriebssystem und die Anwendungsprogramme stets auf dem neuesten Stand halten. Nutzen Sie am besten die Option zur automatischen Aktualisierung.
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  4. Für sämtliche Nutzer des PCs unterschiedliche, passwortgeschützte Benutzerkonten einrichten. Für diese Konten nur die Berechtigungen vergeben, die der jeweilige Nutzer für seine Arbeit tatsächlich auch benötigt.
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  5. Zurückhaltend mit der Weitergabe persönlicher Daten sein.
    Wichtig: Möglichst auch die unbeabsichtigte Weitergabe persönlicher Daten in offenen Netzen vermeiden.
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  6. „Starke“ Passwörter verwenden.
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  7. Persönliche Daten stets über verschlüsselte Verbindungen übertragen.
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  8. Für die diversen Programmanwendungen unterschiedliche Passwörter verwenden und diese turnusmäßig ändern.
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  9. Regelmäßig den Internetcache und den Browserverlauf löschen, weil hier Informationen zu besuchten Webseiten und von Ihnen gemachten Angaben, etwa Name und Anschrift, gespeichert werden.
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Beachten Sie:
Ein Schaden kann schnell den fünfstelligen Bereich erreichen; etwa bei Datenverlust oder Störungen im Warenwirtschaftssystem. Da die Betriebsunterbrechungsversicherung in den meisten Fällen für einen derartigen Schaden nicht eintritt, sollten Sie im Einzelfall den Abschluss einer Cyber-Versicherung erwägen. Diese bieten zahlreiche Versicherer an. Die Kosten dieser Versicherung hängen von der kalkulierten Schadenshöhe ab. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Versicherer oder lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler Angebote unterbreiten.

 

gelesen in: BBE CHEF-TELEGRAMM Handel Spezial Nr. 1307 vom 01.10.2020

 

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