Prüfen Sie jetzt die Laufzeit Ihrer Steuerstundung!

Wegen der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen die zinslose Steuerstundung beantragt. In der Regel läuft diese nach drei Monaten aus.

 

 

Steuerstundung

 

 

Jetzt handeln!

 

  1. Vergessen Sie nicht zu prüfen, ob die vorübergehende Steuerstundung in Kürze ausläuft. Dann würde die Zahlung fällig.
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  2. Überlegen Sie beziehungsweise sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ab, ob Sie einen Antrag auf Anschlussstundung, also eine Verlängerung der Stundung, stellen wollen. Darin müssen erneut die wirtschaftlichen Verhältnisse und die weitere Betroffenheit von der Corona-Krise dargelegt werden.
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  3. Solche zinslosen Anschlussstundungen wegen der Corona-Pandemie sind aktuell bis 31. Dezember 2020 möglich. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamtes.

 

gelesen in:  Eigentümerinformation der INTERSPORT vom 26.11.2020