Projektaufruf: „Neue Läden und neue Ideen für Bayerns Innenstädte“

Vom Bayerischen Staatsminiserium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Bewerbungsende: 31.07.2023

Ausgangslage

Zur Wiederbelebung und Stärkung der Innenstädte sollen neue Geschäfte und Geschäftsideen für die Innenstädte gewonnen werden. Dazu sollen nach Maßgabe der Art. 23 und 44 der BayHO, der zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie ggf. der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Europäischen Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie dieses Förderaufrufs Zuwendungen als De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Verordnung) erfolgen.

Zielsetzung

Die Belebung der Innenstädte ist in erster Linie Aufgabe von Kommunen, Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen. Zur mittel- und langfristigen Stärkung der Innenstädte gibt es bereits eine Vielzahl an Förderprogrammen von Landes- sowie Bundesministerien, insbesondere des Städtebaus, bei denen die Förderempfänger jedoch vornehmlich Kommunen sind. Um ein weiteres,  bisher weniger ausgeschöpftes Potenzial zur Stärkung der Innenstädte zu nutzen, richtet sich das Projekt „Neue Läden und neue Ideen für Bayerns Innenstädte“ daher gezielt an privatwirtschaftliche City- und Stadtmarketingorganisationen und Werbegemeinschaften, die ausschließlich oder überwiegend von den Unternehmen der Innenstadt getragen werden.

Das Projekt zielt darauf ab, Leerstände zu füllen, neue Geschäfte und Geschäftsideen für die Innenstädte zu gewinnen, bestehende Geschäfte durch das Finden von Nachfolgern zu erhalten und das Stadtmarketing zu stärken.

Es ist hierbei beispielsweise an Projekte folgender Art gedacht:

  • Durchführung von gemeinschaftlichen Marketingmaßnahmen für Innenstädte, die die Attraktivität dieser herausstellen
  • Konzepte zur Neugestaltung des Stadtmarketings
  • Gewinnung von Investoren für die Innenstädte
  • Förderung der Ansiedlung von Ladengeschäften in der Innenstadt (z. B. durch temporäre Mietzuschüsse, Gründerwettbewerbe, Leerstandsmanagement)
  • Neue und innovative Geschäftsideen bzw. Initiativen
  • Sicherung der Unternehmensnachfolge (z.B. Werbung und Informationsangebote)

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind, soweit sie ihren Sitz, ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben und eine Förderung des innerstädtischen Handels zum Ziel haben:

  • Zusammenschlüsse gewerblicher Unternehmen (insb. Handelsunternehmen; sog. Werbegemeinschaften) mit dem Ziel Gemeinschaftsmarketing.
  • Privatwirtschaftliche City- und Stadtmarketingorganisationen. Eine ggfs. bestehende kommunale Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft oder dem Verein muss unter 50 % liegen.
  • Ausdrücklich erwünscht ist die Zusammenarbeit mehrerer Teilnahmeberechtigter, z. B. Werbegemeinschaften aus mehreren benachbarten Städten.

Zuwendungsvoraussetzungen

Das Projekt muss einen nachweisbaren Beitrag zu den Zielen dieses Projektaufrufes leisten.

  • Das Projekt muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Projekt muss in Bayern durchgeführt werden und auf die Belebung der Innenstädte (insbesondere des innerstädtischen Handels) abzielen.
  • Die Zusammenarbeit mit weiteren, für sich nicht teilnahmeberechtigten Partnern wie Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverbänden, regionalen Banken und sonstigen Regionalpartnern ist möglich und erwünscht.
  • Eine Ersatzfinanzierung bestehender Strukturen ist ausgeschlossen.

Rechtliche Voraussetzungen der Förderung und Förderhöhe

Im Rahmen der Antragstellung erfolgt eine beihilferechtliche Prüfung und Einordnung des Vorhabens gemäß den o.g. Regelungen. Darüber hinaus werden folgende Fördermodalitäten festgelegt:

  • Die Zuwendung wird als Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt.
  • Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 50.000 Euro und maximal 150.000 Euro erfolgen.
  • Zuwendungsfähig sind grundsätzlich folgende Ausgabenarten, sofern ein eindeutiger Projektbezug nachgewiesen werden kann:
    ▪ Personalausgaben in angemessener Höhe (vgl. Nr. 2.5. VV zu § 44 BayHO)
    ▪ Fremdleistungen (Aufträge an finanziell und organisatorisch nicht verbundene Unternehmen; Sachausgaben)
    ▪ Ausgaben für Sicherheits- und Hygienekonzepte
    ▪ Reise- und Mietausgaben
    ▪ Ausgaben für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
  • Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Förderung erfolgt in Höhe von maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Soweit die Förderung als De-minimis-Beihilfe bewilligt wird, ist insgesamt der Schwellenwert der De-minimis-Verordnung (De-minimis-Beihilfen in Höhe von maximal 200.00 Euro innerhalb von drei Steuerjahren pro Unternehmen) einzuhalten.
  • Es besteht die Möglichkeit, zweckgebundene Spenden (Drittmittel) im Rahmen der Antragstellung als Eigenmittel einzusetzen, sofern der antragstellenden Einrichtung bzw. dem Unternehmen ein Eigenanteil i. H. v. 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben verbleibt (vgl. Nr. 2.4. VV zu § 44 BayHO).

Vorgehensweise und Fristen

Mit Veröffentlichung des Projektaufrufs beginnt die Bewerbungsphase. Diese endet am 31.07.2023.

  • Wenn Sie ein Projekt zur Förderung vorschlagen wollen, dann reichen Sie es bitte unter Verwendung des Bewerbungsbogens (s. Anlage) so schnell wie möglich nach Projektaufruf ein.
  • Die Bewerbung muss eine abschließende Bewertung des Vorhabens anhand der Auswahlkriterien ermöglichen.
  • Die Projektvorschläge werden unmittelbar nach ihrem Eingang durch ein Expertengremium anhand der oben angeführten Auswahlkriterien geprüft.
  • Bewerber, deren Projekte als förderwürdig ausgewählt wurden, werden zur Stellung von Förderanträgen aufgefordert. Mit dieser Mitteilung der grundsätzlichen Förderwürdigkeit ist noch kein Anspruch auf Zuwendung entstanden.
  • Förderanträge sind spätestens zwei Monate nach Mitteilung der Förderwürdigkeit zu stellen.
  • Mit den zur Förderung ausgewählten Projekten darf erst nach Erlass des schriftlichen Förderbescheids durch das Staatsministerium begonnen werden.
  • Alle Unterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an Handelsfoerderung@stmwi.bayern.de einzureichen.
    ▪ Betreff: Bewerbung um eine Förderung „Neue Läden und neue Ideen für Bayerns Innenstädte“
    ▪ Aus der E-Mail muss klar hervorgehen, wer der Antragsteller ist.

Auswahlkriterien

Die Auswahl erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Geschätzter Einfluss auf die die Attraktivität der Innenstadt
  • Reichweite des Projekts
  • Zusammenarbeit mit Partnern, (anderen) Kommunen
  • Ggf. Originalität bzw. Neuartigkeit des Projekts (zumindest für die jeweilige Stadt)
  • Qualität des Konzeptes (überzeugende Ausarbeitung)

Eine hinreichend ausformulierte und qualifizierte Projektskizze ist die Grundlage für die Bewertung des geplanten Vorhabens. Um sicherzustellen, dass diese alle benötigten Informationen enthält, wurde ein Bewerbungsbogen konzipiert, der verpflichtend zu nutzen ist (s. Anlage – Bewerbungsbogen Projekt „Neue Läden und neue Ideen für Bayerns Innenstädte“; bei Bedarf können Sie dem Bewerbungsbogen Anlagen anfügen).

Nebenbestimmungen zum Bescheid

  • Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen die die Verwaltungsvorschriften und die Anlage zu Art. 44 BayHO (ANBest-P), sofern nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.
  • Die Zuwendung wird nachschüssig ausgezahlt.
  • Die kalkulierte Projektlaufzeit kann bis zu 24 Monate umfassen.
  • Soweit Projekte oder Teilprojekte sich im Nachhinein ohne Verschulden des Zuwendungsempfängers aufgrund staatlicher Verbote als undurchführbar erweisen, können bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Verbots angefallene zuwendungsfähige Ausgaben dennoch gefördert werden.
  • Zum Nachweis der Verwendung der Förderung ist ein einfacher Verwendungsnachweis gem. Nr. 6 ANBest-P ausreichend.
  • Die Bewerber erklären sich zur Teilnahme an Maßnahmen der wissenschaftlichen Begleitung, wie z. B. (öffentlichen) Zwischenpräsentationen, Evaluationsworkshops und Datenerhebungen, sowie der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung, wie z. B. einer Veröffentlichung der Projekte als „good/best practice“ in Broschüren oder im Internet, bereit.
  • Teilnehmer weisen in allen projektbezogenen Veröffentlichungen, Pressemeldungen und sonstigen Medien in prominenter Weise auf die Förderung durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hin.
  • Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung des Eigenanteils nachweislich gesichert sein.

Stand: 28.04.2023

Kontakt:
Ministerialrat Franz Müller
Referat für Handel, Dienstleistungen und Freie Berufe
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80525 München
E-Mail: Handelsfoerderung@stmwi.bayern.de