Relevante Erkenntnisse aus der Studie für die Praxis
Wie Schuhhändler von aktuellen Forschungsergebnissen und rechtlichen Vorgaben profitieren können
Die aktuelle Studie „Werbung mit Aktionspreisen im Einzelhandel“ des IFH liefert wichtige Einsichten für Preisaktionen im Handel. Obwohl der Fokus ursprünglich auf den Lebensmitteleinzelhandel lag, betonen die Autoren, dass die Ergebnisse und Mechanismen rund um Preisaktionen branchenübergreifend nutzbar sind – auch für den Schuhhandel, der regelmäßig mit Rabatten, Sonderangeboten und saisonalen Aktionen arbeitet.
LEH im Fokus: Einige Erkenntnisse übertragbar
Die Studie zeigt, dass Preisaktionen das Konsumverhalten und den Wettbewerb maßgeblich beeinflussen. Dies gilt nicht nur für Lebensmittel, sondern ebenso für Schuhe, da Kund*innen auch hier gezielt auf Sonderangebote warten, Ladenwechsel vollziehen oder Vorratskäufe tätigen. Schuhhändler können diese Erkenntnisse nutzen, um ihre Rabattstrategien gezielt einzusetzen und die Erwartungen ihrer Kundschaft besser zu steuern.
Einblick in die Studie, die sich vor allem um den Lebensmittelhandel dreht, aber auch Rückschlüsse auf den Handel im Allgemeinen erlaubt.
Rechtliche Vorgaben: Was Schuhhändler beachten müssen
Seit dem EuGH-Urteil vom 26.09.2024 gelten auch für Schuhhändler neue Regeln: Bei Preiswerbung mit Rabatten muss immer der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenz angegeben werden. Werbung mit prozentualen oder absoluten Preisnachlässen ist nur zulässig, wenn der aktuelle Preis unter diesem Referenzpreis liegt und dies transparent und klar kommuniziert wird. Diese Vorgaben verlangen eine präzise Dokumentation der Preisentwicklung und eine deutlichere Kommunikation mit den Kund*innen – das schafft Vertrauen und schützt vor rechtlichen Risiken.
Wettbewerb und Konsumentenverhalten im Schuhhandel
Die Studie belegt, dass häufige Preisaktionen den Wettbewerb verschärfen und das Kaufverhalten verändern. Eine Reduzierung der Aktionshäufigkeit – wie sie durch die neuen rechtlichen Vorgaben erzwungen wird – kann zu weniger Wettbewerb und geringeren Vorteilen für Konsument*innen führen. Schuhhändler sollten daher abwägen, wie viele und welche Aktionen sinnvoll sind, ohne ihre Stammkundschaft zu verlieren oder deren Erwartungen zu enttäuschen.
Empfehlungen für Schuhhändler
- Die Preis- und Werbestrategien sollten konsequent an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst werden. (siehe EuGH-Urteil)
- Der Mehrwert von Aktionen muss klar und transparent kommuniziert werden – Referenzpreise und tatsächliche Ersparnisse sollten für Kund*innen auf einen Blick ersichtlich sein.
- Rabatte und Aktionen sollten gezielt eingesetzt werden, um sowohl Stammkund*innen als auch Neukund*innen zu gewinnen, ohne die eigene Preisstruktur zu verwässern.
- Langfristige Kundenzufriedenheit entsteht durch echte Vorteile, nicht durch häufige, aber wenig attraktive Sonderangebote.
Zusammengefasst: Schuhhändler können von den Erkenntnissen der Studie profitieren, indem sie ihre Preisstrategie rechtssicher, kundenorientiert und transparent gestalten.