Das ändert sich im Allgemeinen und in bestimmten Fällen …
Im Allgemeinen ändern sich im Jahr 2026 einzelne Freibeiträge und Vorgaben für Unternehmer in Deutschland.
Ab 2026 treten zudem mehrere neue EU-Vorgaben in Kraft, die den Schuhhandel betreffen – vor allem im Onlinegeschäft. Das klingt zunächst nach viel Bürokratie, ist in der Praxis aber überschaubar, klar terminiert und gut planbar.
Wichtig zu wissen: Nicht jeder ist von allem betroffen.
Entscheidend ist vor allem, ob und wie Schuhe an Endkunden verkauft werden – nur im Laden, online oder beides.
Wir werden über alle Maßnahmen im Jahresverlauf weiterhin informieren.
DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN (allgemein)
- Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro Stunde
- Minijobgrenze liegt nun auf 603 € pro Monat
- höhere Ausbildungsvergütungen, z. B. ab ca. 724 € pro Monat im ersten Jahr
- Grundfreibetrag steigt auf rund 12.348 €
- E-Rechnung wird Schritt für Schritt zur Pflicht (mehr dazu)
NEUE EU-REGELN JE NACH GESCHÄFTSMODELL
1 Ich verkaufe ausschließlich vor Ort
Nachhaltigkeits- und Garantieaussagen korrekt formulieren
(ab 27.09.2026)
→ Begriffe wie „nachhaltig“ oder besondere Garantieversprechen nur verwenden, wenn sie stimmen und belegbar sind.Verpackungen im Blick behalten
(im Laufe von 2026)
→ Material- und Recyclinginformationen sicherstellen. Dies ist im Kern ein Todo der Lieferanten.Kurz gesagt:
Reiner stationärer Handel ist von den neuen Regeln nur am Rand betroffen.
2 Ich verkaufe online an Endkunden (B2C)
Das kommt verbindlich dazu:
Widerrufsbutton im eigenen Online-Shop
(ab 19.06.2026)
→ Gut sichtbar, ähnlich wie der „Jetzt kaufen“-Button.EU-Gewährleistungslabel im eigenen Online-Shop
(ab 27.09.2026)
→ Standardisierte Verbraucherinformation vor Vertragsschluss.Garantielabel nur bei aktiver Garantie-Werbung
(ab 27.09.2026)
→ Nur erforderlich, wenn mit Garantien über zwei Jahre hinaus geworben wird.Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen prüfen
(ab 27.09.2026) – wie auch beim reinen stationären Händler
→ „Nachhaltig“, „umweltfreundlich“ etc. nur noch mit nachvollziehbaren Belegen.Verpackungen prüfen
(im Laufe von 2026)
→ Stoffgrenzen, Kennzeichnung und Recyclinginfos sicherstellen. Im Kern ein Todo der Lieferanten.
Kurz gesagt:
Online-Händler müssen einige neue Informationen anzeigen
Für den Verkauf auf SABU.de muss der einzelne Händler keine Anpassungen hinsichtlich Widerrufsbutton und Gewährleistungslabel vornehmen.
3 Ich verkaufe online UND im Laden
Was gilt – und ab wann?
Online:
Alle Pflichten wie unter Punkt 2Im Laden:
vor allem relevant, wenn dort aktiv mitNachhaltigkeit oder
besonderen Garantien
geworben wird (ab 27.09.2026)
Die vier wichtigsten Daten auf einen Blick
19. Juni 2026
→ Widerrufsbutton im Online-Shop (insbesondere bei eigenem Online-Shop)27. September 2026
→ Gewährleistungs- & ggf. Garantielabel (insbesondere bei eigenem Online-Shop)
→ Strengere Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen2026 insgesamt
→ Verpackungen prüfen und dokumentieren
Wir werden rechtzeitig informieren und praxisnah unterstützen – damit aus neuen Regeln kein neues Sorgenthema wird.
Hinweis:
Die dargestellten Informationen geben einen Überblick über geplante EU-Vorgaben, stellen jedoch keine rechtsverbindliche Beratung dar.