Neue EU-Regeln ab 2026: Was Schuhhändler wirklich wissen müssen

Das ändert sich im Allgemeinen und in bestimmten Fällen …

Im Allgemeinen ändern sich im Jahr 2026 einzelne Freibeiträge und Vorgaben für Unternehmer in Deutschland.

Ab 2026 treten zudem mehrere neue EU-Vorgaben in Kraft, die den Schuhhandel betreffen – vor allem im Onlinegeschäft. Das klingt zunächst nach viel Bürokratie, ist in der Praxis aber überschaubar, klar terminiert und gut planbar.

Wichtig zu wissen: Nicht jeder ist von allem betroffen.
Entscheidend ist vor allem, ob und wie Schuhe an Endkunden verkauft werden – nur im Laden, online oder beides.

Wir werden über alle Maßnahmen im Jahresverlauf weiterhin informieren.

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN (allgemein)

  • Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro Stunde
  • Minijobgrenze liegt nun auf 603 € pro Monat
  • höhere Ausbildungsvergütungen, z. B. ab ca. 724 € pro Monat im ersten Jahr
  • Grundfreibetrag steigt auf rund 12.348 €
  • E-Rechnung wird Schritt für Schritt zur Pflicht (mehr dazu)

NEUE EU-REGELN JE NACH GESCHÄFTSMODELL

1 Ich verkaufe ausschließlich vor Ort

  • Nachhaltigkeits- und Garantieaussagen korrekt formulieren
    (ab 27.09.2026)
    → Begriffe wie „nachhaltig“ oder besondere Garantieversprechen nur verwenden, wenn sie stimmen und belegbar sind.

  • Verpackungen im Blick behalten
    (im Laufe von 2026)
    → Material- und Recyclinginformationen sicherstellen. Dies ist im Kern ein Todo der Lieferanten.

    Kurz gesagt:

    Reiner stationärer Handel ist von den neuen Regeln nur am Rand betroffen.

2 Ich verkaufe online an Endkunden (B2C)

Das kommt verbindlich dazu:

  • Widerrufsbutton im eigenen Online-Shop
    (ab 19.06.2026)
    → Gut sichtbar, ähnlich wie der „Jetzt kaufen“-Button.

  • EU-Gewährleistungslabel im eigenen Online-Shop
    (ab 27.09.2026)
    → Standardisierte Verbraucherinformation vor Vertragsschluss.

  • Garantielabel nur bei aktiver Garantie-Werbung
    (ab 27.09.2026)
    → Nur erforderlich, wenn mit Garantien über zwei Jahre hinaus geworben wird.

  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen prüfen
    (ab 27.09.2026) – wie auch beim reinen stationären Händler
    → „Nachhaltig“, „umweltfreundlich“ etc. nur noch mit nachvollziehbaren Belegen.

  • Verpackungen prüfen
    (im Laufe von 2026)
    → Stoffgrenzen, Kennzeichnung und Recyclinginfos sicherstellen. Im Kern ein Todo der Lieferanten.

Kurz gesagt:

Online-Händler müssen einige neue Informationen anzeigen

Für den Verkauf auf SABU.de muss der einzelne Händler keine Anpassungen hinsichtlich Widerrufsbutton und Gewährleistungslabel vornehmen.

3 Ich verkaufe online UND im Laden

Was gilt – und ab wann?

  • Online:
    Alle Pflichten wie unter Punkt 2

  • Im Laden:
    vor allem relevant, wenn dort aktiv mit

    • Nachhaltigkeit oder
      besonderen Garantien
      geworben wird (ab 27.09.2026)

Die vier wichtigsten Daten auf einen Blick

  • 19. Juni 2026
    → Widerrufsbutton im Online-Shop (insbesondere bei eigenem Online-Shop)

  • 27. September 2026
    → Gewährleistungs- & ggf. Garantielabel (insbesondere bei eigenem Online-Shop)
    → Strengere Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen

  • 2026 insgesamt
    → Verpackungen prüfen und dokumentieren

Wir werden rechtzeitig informieren und praxisnah unterstützen – damit aus neuen Regeln kein neues Sorgen­thema wird.

Hinweis:
Die dargestellten Informationen geben einen Überblick über geplante EU-Vorgaben, stellen jedoch keine rechtsverbindliche Beratung dar.

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