Wo darf der Einzelhandel sonntags öffnen, Stand 29.04.20
Im Handel wird diskutiert, ob und wo die Regularien zur Ladenöffnung an Sonntagen grundsätzlich gelockert wurde.
Der Hintergrund: unmittelbar mit Beginn der Corona-Krise in Deutschland und der damaligen grundsätzlichen Untersagung von Ladenöffnungen im Einzelhandel wurde gleichzeitig für die Geschäfte, die weiterhin öffnen durften, das Verbot sonntags das Geschäft zu öffnen, aufgehoben. Das Ziel bestand darin, den Andrang in den gesundheitsrelevanten Geschäften und den Geschäften des täglichen Bedarfs (z.B. Supermarkt) und somit das Infektionsrisiko zu reduzieren.
Mit den aktuellen Lockerungen und der Möglichkeit die (Teil-)Flächen des Einzelhandels wieder öffnen zu dürfen, wurde in den meisten Bundesländer die Bestimmungen zu Ladenöffnungen an einem Sonntag wieder auf die „normalen“ Vorgaben verschärft. Aber nicht überall…
In der heutigen Auflistung finden Sie Informationen, wo die Geschäfte weiterhin aufgrund der jeweiligen Landesverordnung bzw. Allgemeinverfügung des Bundeslandes weiter öffnen dürfen. Hier klicken – PDF-Datei: Übersicht_Möglichkeit Sonntagsöffnung_2020-04-28
Auch hier verweisen wir darauf, dass die Recherche und Zusammenstellung der Information aufgrund der aktuellen Dynamik des Themas nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hat und ebenso, aufgrund von standesrechtlichen Regelungen, nicht rechtsverbindlich ist. Sie ist lediglich eine Orientierungshilfe, da sowohl die aktuellen Verordnungen und/oder Allgemeinverfügungen online nur schwer zu finden sind. Um Rechtssicherheit zu erlangen, kontaktieren Sie bitte Ihren Anwalt oder die zuständige Verwaltungsbehörde.
Sollten Sie entgegen unserer Darstellung Informationen zu Verordnungen, Erlassen und/oder Verfügungen finden (z.B. Infos durch Ihre Kommune oder Stadtverwaltung), leiten Sie diese bitte an und weiter (k.wegerhoff@sabu.de), damit wir Neuerungen schnellstmöglich an alle Händler verteilen können.