Geförderte Energieprogramme in Baden-Württemberg
BW-e-Solar-Gutschein
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue (Erstzulassung) vollelektronische Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG). Die Förderung gilt für folgende Fahrzeuge: PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1.
Förderberechtigt sind Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen die ab dem Stichtag 01.12.2021 ein Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e bestellt haben.
Beratungen für den Mittelstand
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen in allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern der Unternehmensführung und die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.
Unter anderem können Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Baden-Württemberg mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist die Verringerung der Abgas- und Lärmemissionen im Bereich Mobilität.
Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Elektrolastenrads der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder eines Elektrolastenrads mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder eines neuen Elektrolastenanhängers für Fahrräder. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 3 Jahre. Es können innerhalb der Vertragslaufzeit maximal 100 Fahrzeuge pro Unternehmen gefördert werden.
Förderberechtigt sind Unternehmen in Baden-Württemberg.
Energiefinanzierung
Fördergeber: L-Bank – Staatsbank für Badem-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Darlehen
Das Förderprogramm der L-Bank ermöglicht die Umsetzung von Projekten im Bereich der Errichtung, des Erwerbs und der Erweiterung von Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Auch die Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung solcher Anlagen ist möglich.
Förderfähige Anlagen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung durch Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas oder Geothermie. Netze oder Speicher für die erzeugte Energie können ebenfalls Teil der Fördermaßnahme sein sowie Maßnahmen zur Integration der Anlagen in das Energiesystem. Zu den förderfähigen Kosten zählen Ausgaben für die technischen Anlagen selbst, für die Planung, Projektierung und Installation, für die notwendige Infrastruktur sowie für Modernisierung, Instandhaltung und Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Zusätzlich Nachhaltigkeitsbonus:
Unternehmen, die nachweisbar vorgegebene Klimaschutzkriterien erfüllen, erhalten einen Nachhaltigkeitsbonus
Förderung von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg (Charge@BW)
Fördergeber: L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Entscheidung zur Installation von Ladeinfrastruktur zu bieten und somit die Nutzung und den weiteren Markthochlauf von Elektrofahrzeugen zu stärken.
Gegenstand der Zuwendung ist die Installation von Ladestationen inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler:innen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Unternehmergesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
Kombi-Darlehen Mittelstand
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Betriebsgebäude finanzieren. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der beiden Programme gefördert werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
Dabei kann die BEG-Förderung als Kredit oder als direkter Zuschuss gewährt werden.
Oder nur in der Variante KDM-FLEX: Vorhaben, die gleichzeitig eine ELR-Förderung erhalten (auch ohne BEG-Förderung)
Gefördert werden Neubau von Betriebsgebäuden, Sanierungen von bestehenden Betriebsgebäuden, Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Betriebsgebäuden.
Antragsberechtigt als Träger der Investitionsmaßnahmen sind gewerbliche Unternehmen, sofern die Investitionen mit der BEG-Förderung gefördert werden.
Gefördert werden:
Strom- und Gasvertragsprüfung des Handelsverband Baden-Württemberg
Ein wichtiger Kostenblock im Handel ist der Energieeinkauf. Der Handelsverband Baden-Württemberg unterstützt seine Mitglieder bei der Suche nach den kostengünstigsten Angeboten für Strom und Gas am Markt und berät in allen Fachfragen zum Thema.