KLAGE GEGEN DAS INFEKTIONSSCHUTZGESETZ

Verfassungsbeschwerde und Klage auf Entschädigung sowie Öffnung

 

VORBEREITUNG DER VERFASSUNGSBESCHWERDE

 

Ausgangssituation:
In den letzten Monaten wurde vonseiten unterschiedlicher Verbände und Händlergruppierungen auf die Unzulänglichkeiten und handwerklichen Fehler in der Corona- & Lockdown Politik hingewiesen.

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Folgende Kernpunkte wurde dabei immer wieder aus Sicht des Handels an die Politik adressiert:

  1. Wettbewerbsbezogene Ungleichbehandlung
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  2. Intransparenz bei der Festsetzung von Systemrelevanz
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  3. Große Unverhältnismäßigkeit im Infektionsschutz und Öffnungspolitik

 

Konsequenz:
Auch im beschlossenen Bundesgesetz wurde nicht auf die Änderungsvorschläge eingegangen, sodass nun der Klageweg beschritten wird.
Folgende Optionen des Klagewegs stehen offen

  1. Gemeinsame Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe mit der Initiative Händler helfen Händlern
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  2. Klage aufgrund enteignungsgleicher Eingriffe der Regierung/Gesetzgebung am Verwaltungsgericht stellvertretend für die SABU-Mitglieder
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  3. In Prüfung zudem: Klage am EuGH

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KLAGEWEGE DES SABU

 

1.xxx Gemeinsame Verfassungsbeschwerde mit der Initative „Händler
xxxxxhelfen
Händlern“ (mit Kanzlei HUKING):

  • Der Beschwerdegegenstand wird § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 IfSG sein. Beschwerdeführer werden Unternehmen aus der Mode- und Sportartikel-Branche sein; überregionale Einzelhändler mit Filialen in ganz Deutschland: SABU, INTERSPORT, ANWR, EK Servicegroup und weitere.
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  • Es ist noch nicht entschieden, ob eine „Musterbeschwerde“ erstellt wird, die dann alle Beschwerdeführer einzeln einlegen oder alle Beschwerdeführer eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde erheben. Der Eilantrag wird umgesetzt.
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Inhalte der Klageschrift

  • Art. 3 GG Ungleichbehandlung
  • Art. 14 GG Eigentum (Im Hinblick auf die Eigentumsfreiheit sei zu prüfen, wann die Schwelle zur Verletzung des Eigentumsgrundrechts überschritten sei)
  • Verhältnismäßigkeit
  • Art. 12 GG Berufsfreiheit
  • Systemrelevanz

 

 

2.xxx Vorbereitung einer Klage bezogen auf Entschädigungsansprüche und
xxxxxÖffnung gezielt für die SABU-Mitglieder für Verwaltungsgerichte (mit
xxxxxRA-Kanzlei Nieding&Barth)

  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff
  • Entschädigungsansprüche aus allgemeinen verwaltungsrechtlichen Vorschriften

 

Auszug aus der Eigentümerinformation der INTERSPORT eG vom 05.05.2021