Keine Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe vor 2024

Information der IHK Stuttgart

Eine drängende Frage für viele Unternehmen ist derzeit die Frage nach der Rückzahlung der Corona-Soforthilfe.

Der in Baden-Württemberg ursprünglich ab März 2022 vorgesehene Versand der Rückforderungsbescheide wird voraussichtlich weiter nach hinten verschoben.
Derzeit wird  geplant, daß die Hilfen so spät wie möglich, aber nicht vor 2024 zurückzuzahlen sind.

Wir bedanken uns bei der SBS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kornwestheim.