Die Zeit drängt: Zum Jahresende verjähren offene Forderungen aus dem Jahr 2020!

 

Prüfen Sie deshalb unbedingt Ihre Kreditorenlisten, ob Sie noch Ansprüche aus diesem Jahr haben.
Die eventuell notwendigen Maßnahmen, um die Verjährung zu hemmen sind:

  • Ein Mahn- oder Gerichtsverfahren einleiten
  • Vom schuldner ein Schuldanerkenntnis schriftlich einholen
  • Mit dem Schuldner Verhandlungen aufnehmen. Dabei aber bedenken, dass Sie als Gläubiger in der Beweispflicht sind.

Zum Erhalt der Liquidität des Weiteren anzuraten:
Mahnen Sie auch die wichtigsten überfälligen Aussenstände an. Machen Sie dabei von Ihrem Recht auf Verzugszinsen Gebrauch.

 

gelesen in: BBE CHEF-TELEGRAMM Handel spezial Nr. 1382 vom 16.11.2023