Neue Mitarbeiter auf freiwillige Zuzahlung hinweisen

Wer Mini-Jobber beschäftigen will, sollte sie vor Beginn ihrer Tätigkeit auf einen wichtigen Punkt hinweisen:
Sie können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Als Arbeitgeber zahlen Sie für Ihre 520-Euro-Kräfte maximal 31,4% pauschale Abgaben. Davon entfallen 15% auf die Rentenversicherungsbeiträge. Um sich das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung zu sichern, können Ihre Kräfte freiwillig die Differenz zum aktuell geltenden Beitragssatz (aktuell 3,6%) einzahlen. Dadurch sichern sie sich nicht nur Rentenansprüche, sondern auch etwaige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen.

Bitte beachten Sie:
Klären Sie Ihre Mitarbeiter unbedingt über ihr Wahlrecht auf. Sonst kann das ggf. erhebliche Schadensersatzforderungen zur Folge haben; etwa, wenn die Kraft berufs- oder erwerbsunfähig wird.

gelesen in: BBE CHEF-TELEGRAMM Handel Spezial Nr. 1367 vom 01.04.2023