Ab 27. April 2020 dürfen Geschäfte in Bayern bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen:
- Einlasskontrollen,
- 1,5 m Abstand
- ein Kunde pro 20 qm (qm Verkaufsraum geteilt durch 20 = Anzahl Kunden)
- verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie eine Mundschutzpflicht
- weitere Auflagen zum Schutz von Kunden und Mitarbeiter
Man kann davon ausgehen, dass diese Auflagen, die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bereit gestellt und von der IHK Nürnberg aufbereitet wurden, mehrheitlich für den gesamten Bayrischen Einzelhandel gelten werden.
Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen IHK bzw. Stadtverwaltung!
Neu ist das verpflichtende Parkplatzkonzept zur Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Kunden!
Infektionsschutz/Hygienekonzept bei der Öffnung von Unternehmen:
https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/infektionsschutz-bei-der-oeffnung-von-unternehmen/
Hilfreich und umfänglich, nicht nur für Bayern interessant … die Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts:
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/checkliste-fuer-die-erstellung-eines-schutz-und-hygienekonzepts-sowie-eines-par.pdf
Mögliche Maßnahmen zur Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Kunden auf Parkplätzen:
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/parkplatzkonzept.pdf