GEMA-Gutschriften wegen der COVID-19-Krise für den Lockdown im Winter 2020/21

Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) hat sich der Handelsverband erneut bei der GEMA dafür eingesetzt, dass für Betriebsschließungen während des aktuellen Lockdowns keine GEMA-Gebühren für abgeschlossene und noch laufende Nutzungsverträge gezahlt werden müssen.

 

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Nach Aussage der GEMA haben alle vom Lockdown betroffenen Einzelhandelsgeschäfte, die Musik z. B. zur Hintergrundbeschallung nutzen, wie im Frühjahr 2020 erneut die Möglichkeit, für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen ihr bereits gezahltes Geld zurückzubekommen bzw. entsprechende Gutschriften zu erhalten.

 

Betroffene Betriebe können auf der GEMA-Homepage in ihrem Online-Kundenkonto ihre behördlich veranlassten Schließungszeiten angeben. Dies sollte sinnvollerweise erst nach Wiedereröffnung des Betriebes erfolgen, damit auch alle Schließungstage angegeben werden können. Voraussetzung ist, dass der Nutzer vorher (falls noch nicht vorhanden) auf der GEMA-Homepage sein Profil angelegt hat  (http://www.gema.de/portal)

 

Weitere Informationen zu GEMA-Corona-Gutschriften hat die GEMA unter dem folgendem Link zur Verfügung gestellt
https://www.gema.de/musiknutzer/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschriften/

 

Die GEMA hat allerdings auch darauf hingewiesen, dass den musiknutzenden Einzelhändlern zum Jahresbeginn aus organisatorischen Gründen die reguläre Jahresrechnung übersandt werden wird. Wir haben an die GEMA appelliert, wegen der besonderen Ausnahmesituation auf Mahnungen und Vollstreckungen bis zum Ende des Lockdowns zu verzichten. Ob sich die GEMA darauf einlässt, ist allerdings noch offen.

 

gelesen in: Newsletter des HDE Handeslverband Nord vom 14.01.2021

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