Die Förderprogramme Digitalisierung unterstützen KMU (kleine und mittlere Unternehmen) bei der Umsetzung ihrer digitalen Transformation.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Fördermittel Digitalisierung auf Bundes- und auf Landesebene. Zu Beginn des Beitrags gehen wir auf allgemeine Rahmenbedingungen der Digitalförderungen ein, weiter unten findes Sie eine Übersicht der Förderprogramme Digitalisierung geordnet nach Bundesland.

Allgemeine Rahmenbedingungen

Einleitend schildern wir allgemeingültige Rahmenbedingungen der Fördermittel Digitalisierung. Die genaue Ausgestaltung hängt dann von der jeweiligen Förderrichtlinie ab, jedoch helfen diese allgemeinen Hinweise beim Verständnis der jeweiligen Digital Programme auf Bundes- und Landesebene.

Welche Förderarten gibt es?

Prinzipiell gibt es folgende Zuwendungsarten:

  • Zuschuss: Je nach Programm erhalten Sie eine Förderquote von 30 – 80% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dabei sind die Programme beschränkt auf einen Maximalbetrag, den wir jeweils in den hier vorgestellten Förderprogrammen ausweisen. Das heißt, in allen Förderprogrammen bleibt immer auch ein Eigenanteil.
  • Kredite werden zu einem sehr niedrigen Zins auf bis zu 10 Jahre gegeben, z.T. werden Haftungsfreistellungen oder (seltener) auch Tilgungszuschüsse gewährt.

Wer wird gefördert?

Die meisten Förderprogramme Digitalisierung, adressieren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks bis zu 250 Mitarbeitern. Die Größe des Unternehmens ist in vielen Förderprogrammen die Basis für die Bemessung der Förderquote. Dabei bezieht sich die Anzahl der Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalente. Das heißt, Teilzeitkräfte werden pro rata eingerechnet, Azubis mitunter gar nicht. Bei der Einteilung orientieren sich die Förderprogramme an der Empfehlung der EU.

Folgende Unternehmen sind in der Regel förderfähig:

Unternehmen Mitarbeiter Jahresumsatz Jahresbilanzsumme
Kleinst < 10 max. 2 Mio. Euro max. 2 Mio. Euro
Klein < 50 max. 10 Mio. Euro max. 10 Mio. Euro
Mittel < 250 max. 50 Mio. Euro max. 43 Mio. Euro

Im Gegensatz dazu sind Kredite und ausgewählte Förderprogramme Digitalisierung auch für größere Unternehmen zugänglich.

Was wird gefördert?

Prinzipiell verfolgen alle Förderprogramme Digitalisierung das Ziel die digitale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes zu verbessern. Das beginnt bei der Digitalisierung bestehender Prozesse über Investitionen in die IT-Sicherheit bis hin zu der Entwicklung neuer digitaler Lösungen und Plattformen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben hängen stark vom jeweiligen Förderprogramm ab.  Vereinfacht lassen sich in Bezug auf die Förderfähigkeit  unterschiedlicher Ausgaben folgende Aussagen treffen:

  • Externe Berater / IT-Spezialisten / Entwickler (immer)
  • Standard-Software (eingeschränkt)
  • Hardware (sehr selten)
  • Personalausgaben (fast immer ausgeschlossen)

Bei Krediten sind Sie in der Verwendung der Fördermittel deutlich flexibler als bei Zuschüssen.

Wie erhalten Sie eine Förderung?

Den Förderungen geht immer ein Antrag voraus, den Sie bei den zuständigen Projektträgern oder der zuständigen Landesbank einreichen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen dürfen Sie erst nach erfolgter Bewilligung starten. Die Bewilligung kann je nach Bundesland und Projektträger wenige Wochen bis zu drei Monaten dauern.

Mit welchem Partner können Sie umsetzen?

In den meisten Förderprogrammen sind Sie in der Wahl deines Beraters und der umsetzenden Partner frei. Nur wenige Programme, wie z.B. go digital, beschränken die Umsetzung auf autorisierte Berater. Sofern jedoch kein einschränkender Hinweis angegeben ist, können Sie mit dem Berater Ihres Vertrauens oder Ihrer Hausagentur an der Umsetzung arbeiten.

Digital-Programme im Überblick

Bundesland Name Zuwendung (max)
Bundesweit Digital Jetzt Zuschuss
bis 50.000 Euro
BAFA Zuschuss
bis 4.000 Euro
Go Digital Zuschuss
bis 16.500 Euro
Go Inno Zuschuss
bis 27.500 Euro
KfW Digital Kredit
bis 25 Mio. Euro
KfW  Mezzanine Kredit
bis 5 Mio. Euro
Baden-Württemberg Hightech Digital Zuschuss
bis 20.000 Euro
Digitalisierungsprämie Kredit
bis 100.000 Euro
Bayern Digitalbonus Zuschuss
bis 50.000 Euro
Innovationskredit 4.0 Kredit
bis 7,5 Mio. Euro
Berlin Digitalprämie Berlin Zuschuss
bis 17.000 Euro
Berlin Mittelstand 4.0 Kredit
2 bis 6 Mio. Euro
Brandenburg BIG Digital Zuschuss
bis 550.000 Euro
Bremen Bremen – Digitalisierung Zuschuss
bis 5.000 Euro
Hamburg Hamburg-Kredit Innovation Kredit
bis 1,5 Mio. Euro
Hessen Digital-Zuschuss Zuschuss
bis 10.000 Euro
Innovationskredit Kredit
bis 7,5 Mio. Euro
Mecklenburg Vorpommern DigiTrans Zuschuss
bis 50.000 Euro
Niedersachsen Innovationsförderung Zuschuss
bis 100.000 Euro
Digitalbonus Niedersachsen Zuschuss
bis 10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen Mittelstand Innovativ & Digital (MID) Zuschüsse
bis 40.000 Euro
Potentialberatung Zuschuss
bis 5.000 Euro
NRW.BANK.
Digitalisierung und Innovation
Kredit
ab 25.000 Euro
Rheinland-Pfalz BITT – Technologieberatung Zuschuss
bis 6.000 Euro
Innovationskredit RLP Kredit
bis 2 Mio. Euro
Saarland Digital Starter Zuschuss
bis 10.000 Euro
Sachsen E-Business Zuschuss
bis 50.000 Euro
Sachsen-Anhalt Digital Innovation Zuschuss
bis 70.000 Euro
Digital Creativity Zuschuss
bis 130.000 Euro
Schleswig Holstein Aktuell kein Programm
Thüringen Digitalbonus Thüringen Zuschuss
bis 15.000 Euro

 

In den folgenden Abschnitten finden Sie mehr zu den einzelnen Förderprogrammen Digitalisierung.

Bundesweite Förderprogramme Digitalisierung

Digital Jetzt

Zuschuss bis 50.000 Euro, Förderquoten 40-70%

Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) adressiert KMU mit 3 bis 499 Beschäftigten bzw. Vollzeitäquivalenten mit einem Zuschuss von bis zu 50.000 Euro. Die Fördersumme erhöht sich auf bis zu 100.000 Euro, wenn Sie ein Projekt mit einem Partner in Ihrer Wertschöpfungskette planen (z.B. Lieferanten, Kunden). Die Förderung kann auch von Startups in Anspruch genommen werden, sofern bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

Das Programm ist in zwei Module unterteilt. Modul 1 fördert die Entwicklung von digitalen Lösungen und Plattformen sowie die Digitalisierung von Prozessen. Modul 2 fördert Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeitern zu digitaler Kompetenz. Dabei  müssen Anbieter der Qualifizierungsmaßnahmen ISO 9001 zertifiziert sein oder eine Akkreditierung nach AZAV vorlegen.

Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2. Die beiden Module sind beliebig miteinander kombinierbar. Das heißt, Sie können auch den vollen Förderbetrag nur mit Modul 1 oder nur mit Modul 2 in Anspruch nehmen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für Hardware, die Anschaffung von Standardsoftware (wie z.B Betriebssysteme), interne Personalaufwendungen und auch konzeptionelle Tätigkeit wie z.B. die Ausarbeitung einer Digitalstrategie. Für alle konzeptionellen Beratungsleistungen können Sie ergänzend z.B. goDigital in Anspruch nehmen.

Die Förderquoten richten sich nach der Größe des Unternehmens. Zur Bewältigung der Corona Krise gelten zudem bis Mitte 2021 verbesserte Konditionen.

Unter folgenden Voraussetzungen wird die Förderung zudem erhöht:

  • Verbundprojekte mit Lieferanten, Auftraggebern und Kunden + 5 %
  • Investitionen im Bereich IT-Sicherheit, inklusive Datenschutz + 5 %
  • Investitionen in strukturschwachen Regionen + 10 %

 

Strukturschwache Unternehmen erhalten eine um 10 % aufgestockte Förderung – Quelle: BMWI

Auf den Seiten des BMWI finden Sie weiterführende Fragen und auch Förderbeispiele. Die genauen Bedingungen finden Sie in der Förderrichtlinie. Den Antrag für Digital Jetzt können Sie online stellen. Das Antragstool führt Sie sicher durch die aufeinander aufbauenden Themenblöcke und die für den Antrag benötigten Unterlagen.

BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows

Zuschuss bis 4.000 Euro, 50-90 % Förderquote

Im Rahmen des Programms “ Förderung unternehmerischen Know-hows” werden KMU bis 250 Mitarbeiter gefördert. Konkret richtet sich die Förderung an:

  • Startups / Jungunternehmen: 4.000 Euro
  • Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre): 3.000 Euro
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: 3.000 Euro

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten stehen Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund. Bei Jung- und Bestandsunternehmen werden allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Das heißt, diese KMU können sich auch bei Vorhaben im Zuge der digitalen Transformation unterstützen lassen, zum Beispiel für:

  • Technische Beratung, z.B. bei der Einführung neuer Software-Systeme.
  • Organisatorische Beratung, z.B. bei der Einführung agiler Methoden.

In der Auswahl der Beraterin oder des Beraters ist der Antragstellende frei. Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie, der Antrag auf die BAFA Förderung kann online gestellt werden.

Go digital (BMWI)

Zuschuss 16.500 Euro, 50% Förderquote – Nur autorisierte Berater

Im bundesweiten Förderprogramm “go digital” des BMWI erhalten KMU mit bis zu 100 Mitarbeitern und max. 20 Mio. Euro Umsatz einen Zuschuss über max. 16.500 Euro. Mit dem Programm werden Beratungsleistungen für die digitale Transformation in den Bereichen IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung und Digitalisierte Geschäftsprozesse bezuschusst. Dabei werden maximal 30 Beratertage zu einem Höchstsatz von 1.100 Euro mit 50% gefördert.  Eine Besonderheit von go digital ist, dass die Beratung nur von einem autorisierten Berater vorgenommen werden darf. Zudem sind zwei Beratertage zum Thema “IT Sicherheit” verpflichtend.

Mehr zu diesem Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des BMWI.

Update im Zuge der Cornona-Krise (17.3.2020)

Im Zuge der Corona-Krise wurde das Programm wie folgt erweitert. Im Modul „Digitale Prozesse“ kann ab sofort auch die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen beantragt werden. Hierzu zählen …

  • der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware,
  • Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht.

Von der Förderung weiterhin ausgeschlossen sind hingegen reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.

Go-Inno (BMWI)

Zuschuss 27.500 Euro, 50% Förderquote – Nur autorisierte Berater

Mit dem Fördermittel „go Inno“ fördert das BMWI die Innovationsberatung von KMU (< 100 Mitarbeiter, < 20 Mio. Euro Umsatz). Die Rahmenbedingungen des Programms sind analog zu denen von „go digital“. Eine Kombination beider Programme ist nicht möglich.

Wie bei „go digital“ dürfen Leistungen nur von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden. Gefördert werden Beratungsleistungen über drei Leistungsstufen

  • Potenzialanalyse (max. 10 MT)
  • Realisierungskonzept (max. 25 MT)
  • Projektmanagement (max. 15 MT)

Für einen Beratertag sind bis zu 1.100 Euro zu 50 Prozent förderfähig. Weitere Informationen zu „go Inno“ finden sich auf der Webseite des BMWI.

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW)

Kredit, bis 25 Mio. Euro, Zins ab 1%

Zielgruppe für den Förderkredit sind gewerbliche Unternehmen (<500 Mio. Euro Umsatz) und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind. Das Programm ist sehr breit gefasst und so kann mit der zinsgünstigen Finanzierung eine Reihe digitaler Vorhaben umgesetzt werden, die die digitale Transformation Ihres Unternehmens fördern und beschleunigen. Das umfasst Maßnahmen zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens über digitale Plattformen bis hin zu organisatorischen Maßnahmen, um Unternehmen agiler zu machen.

Weitere Informationen zum Digitalkredit der KfW findest Du auf den Seiten der KfW.

ERP-Mezzanine für Innovationen (KfW)

Kredit 25.000 bis 5 Mio. Euro, Zins ab 1%, Nachrangkapital, Laufzeit 10 Jahre

Im Gegensatz zum Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert das Programm „ERP-Mezzanine für Innovationen“ marktnahe Forschung und Entwicklungen, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und Vorhaben, die für das beantragende Unternehmen neu sind. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel. Dabei übernimmt die KfW bis zu 60% Risikoübernahme durch Nachrangkapital.

Die Neuartigkeit des Vorhabens muss im Rahmen der Antragstellung von einem von der KfW zertifizierten Gutachter attestiert werden. Zielgruppe sind Unternehmen (<500 Mio. Euro Umsatz) und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind.

Weitere Informationen zum Programm „ERP-Mezzanine“ für Innovationen finden Sie auf den Seiten der KfW.

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Fazit – Fördermittel Digitalisierung beschleunigen Ihre digitale Transformation

Die erfolgreiche Digitalisierung ist für KMU mit dem Aufbau vieler neuer Kompetenzen verbunden. Die Förderprogramme Digitalisierung bieten jedem KMU die Chance, ihre ersten digitalen Gehversuche zu unternehmen oder Investments in ihre Digitalisierung auszubauen.

 

Wie geht es nun weiter?

Bitte melden Sie bei Ihrer SABU Betriebsberatung!
Wir begleiten Ihre Antragstellung in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen SABU-Fachbereich (Digital-Team, Academy etc.)

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und wünschen Ihnen jetzt schon viel Erfolg bei Ihrer Digitalisierungsstrategie!