Erinnerung: Kassenregistrierungspflicht bis 31. Juli

Im letzten Newsletter stand, dass die Übergangsfrist bis Ende Juni läuft, richtig ist Ende Juli …

Seit dem 1. Januar 2025 ist es soweit: Alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen, die in Betrieben verwendet werden, müssen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Für bereits vorhandene Kassen gilt eine Nachmeldefrist bis spätestens zum 31. Juli 2025. 

In der Konsequenz ist ein Großteil der Kassensysteme im mittelständischen Handel meldepflichtig. 

Wen betrifft es?

Alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen:

  • Einzelhändler
  • Gastronomiebetriebe
  • Dienstleister mit Bargeldumsätzen
  • Handwerksbetriebe

 

Welche Daten werden benötigt:

  • Steuernummer des Unternehmens
  • Typ und Modell des Kassensystems
  • Seriennummer & BSI-Zertifizierungs-ID
  • TSE
  • Datum der Inbetriebnahme


Ihr Kassen-/WWS-Anbieter unterstützt hierbei.

ELSTER-Registrierung: Die Registrierung der Kassensysteme erfolgt über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung. Unternehmen müssen sich hierfür mit ihrem ELSTER-Zertifikat anmelden und die erforderlichen Angaben zum Kassensystem hinterlegen.


Weitere Informationen und Unterstützung: Unternehmen können sich bei ihrer zuständigen Finanzbehörde oder über das zentrale Online-Portal der Steuerverwaltung informieren. Zudem bieten viele Steuerberater und Kassensystemanbieter Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Vorschriften an.

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Melden Sie sich jetzt an: 30. Juli um 18.00 Uhr