Entgelttransparenzgesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll sicherstellen, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden.
Mit neuen EU-Vorgaben zur Entgelttransparenz werden die Regeln in den kommenden Jahren deutlich ausgeweitet. Viele Änderungen müssen spätestens bis zum 30. Juni 2026 umgesetzt werden.
Welche Pflichten Unternehmen haben, hängt vor allem von der Größe des Unternehmens ab.
Grundregel für alle Unternehmen
Unabhängig von der Größe gilt bereits heute:
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Keine Lohndiskriminierung zwischen Männern und Frauen (nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – AGG)
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Faire und nachvollziehbare Gehaltsstrukturen
Neu ab Juni 2026:
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In Stellenanzeigen muss das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne genannt werden
Frist:
Unternehmen sollten die Anforderungen sofort berücksichtigen und spätestens bis 30.06.2026 vollständig umgesetzt haben.
Unternehmen unter 100 Mitarbeitern
Für kleinere Firmen gelten derzeit noch relativ wenige formale Vorgaben.
Pflichten:
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Einhaltung des AGG (keine Diskriminierung beim Gehalt)
Empfehlung:
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Gehaltsstrukturen schriftlich dokumentieren
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Klare Kriterien für Gehaltserhöhungen festlegen
Das hilft, Konflikte und mögliche Klagen zu vermeiden.
Frist:
Keine festen gesetzlichen Termine – eine Vorbereitung bis Juni 2026 ist jedoch sinnvoll.
Unternehmen mit 100–199 Mitarbeitern
Unternehmen dieser Größe müssen künftig erste Berichte zum Gender Pay Gap erstellen.
Pflichten:
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Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen erfassen
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Bericht an Behörden übermitteln
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Mitarbeiter über die Ergebnisse informieren
Frist:
Der erste Bericht wird voraussichtlich 2026 oder 2027 fällig.
Die genauen Termine legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fest.
Unternehmen mit 200–499 Mitarbeitern
Hier kommen zusätzliche Transparenzpflichten hinzu.
Mitarbeiter haben das Recht:
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Auskunft über das durchschnittliche Gehalt vergleichbarer Kollegen des anderen Geschlechts zu erhalten
Unternehmen müssen dafür:
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ein Auskunftsverfahren einrichten
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jährlich über das Verfahren informieren
Frist:
Das Verfahren muss spätestens bis 30.06.2026 eingerichtet sein.
Große Unternehmen (ab 500 Mitarbeiter)
Für große Unternehmen gelten alle bisherigen Regeln sowie zusätzliche Prüfpflichten.
Pflichten:
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Regelmäßige Prüfung der Lohngleichheit (alle 3 Jahre)
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Berichterstattung im Jahresabschluss
Dabei wird überprüft, ob es systematische Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen gibt.
Fristen:
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Nächste Lohngleichheitsprüfung: 2026
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Veröffentlichung im Jahresabschluss: bis Ende 2026 (je nach HGB-Regelung)
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für die konkrete Anwendung im Einzelfall empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen.