Eilmeldung: Stundung Sozialversicherungsbeiträge für Monate März und April

Eine weitere wichtige Information in dieser herausfordernden Zeit: Es ist kurzfristig noch gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.  

 

stundung

 

xx

Bitte denken Sie daran, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am morgigen Donnerstag formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

 

Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie, als Word und PDF-Datei, hier:

SV_Vorlage2    (pdf-Datei)

SV_Vorlage2    (Word-Datei)

SABU-Modereport

Trends & Abverkäufe

Melden Sie sich jetzt an: 30. Juli um 18.00 Uhr