Wir haben einen übersichtlichen Leitfaden für Sie zusammengestellt …

Ab 1.1.2025 betrifft die E-Rechnungspflicht jedes Unternehmen, das Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen unterhält. Konkret gemeint sind beispielsweise Lieferanten und Dienstleister, mit welchen Sie Rechnungen austauschen.

Kunden, welchen Sie Schuhe oder andere Produkte, über in Ihrem Geschäft oder Online-Shop verkaufen, sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen.

Die gute Nachricht ist: Alle Rechnungen, die über das RAW-Rechnungsportal eingespielt werden, werden für Sie bereits rechtssicher verarbeitet und archiviert. Kein weiterer Handlungsbedarf an dieser Stelle!

Die zweite gute Nachricht: Zum 1.1.2025 betrifft die E-Rechnungspflicht vorerst nur den Empfang sowie die Archivierung von E-Rechnungen, nicht aber den Versand. 

Unsere Handlungsempfehlung - Ihre nächsten Schritte

1

Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit Ihrem Steuerberater, wenn noch nicht geschehen, um das Thema der E-Rechnung zu beleuchten

2

Richten Sie sich eine zusätzliche E-Mailadresse für den Rechnungsempfang und Versand ein, damit Sie Ihre verschiedenen Geschäftsmails im Blick behalten können.

3

Führen Sie eine Tabelle und vermerken Sie in dieser, auf welchem Wege Sie die Rechnungen des jeweiligen Lieferanten aktuell erhalten. Rechnungen, die über das RAW-Rechnungsportal empfangen werden, entsprechen ohne weitere Handlung Ihrerseits bereits den Standards.

4

Beschäftigen Sie sich in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater frühzeitig mit einer Archivierungslösung sowie die zukünftigen Anforderungen an den Versand von E-Rechnungen.

Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt

Laden Sie sich hier unseren 2-Seiter zur E-Rechnungspflicht herunter. Zur Vorbereitung Ihres Termins beim Steuerberater bietet er die ideale Unterstützung.

Ansprechpartner bei SABU

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur E-Rechnungspflicht persönlich:

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