Die Grundsteuerreform 2022 kommt – auch Sie sind gesetzlich verpflichtet

In Deutschland müssen rund 36 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben.

Zum 01.01.2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten – der Einheitswert als Berechnungsgrundlage wird dann seine Gültigkeit verlieren. Das ist noch eine Weile hin. Trotzdem sollten Sie als Immobilieneigentümer sich das Thema für dieses Jahr vormerken.

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form bis spätestens zum 31.10.2022 abgeben. Hierzu werden Sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer, u. a. auch Baden-Württemberg, werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

Anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt dann den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnet es anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus. Beide Bescheide sind keine Zahlungsaufforderungen, sondern nur die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, den sie festgelegt hat.

Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/ landwirtschaftlichen/ forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Die Erklärungen können Sie grundsätzlich eigenständig vornehmen.

Hinweis: Auch wenn der 01.01.2022 schon vorbei ist – Sie haben nichts versäumt. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können dann ab dem 01.07.2022 über die Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022.

Ihr Steuerberater kann Sie aber auch in der Abwicklung mit den Finanzbehörden und bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen.

Die elektronische Übermittlung an die Finanzbehörden ist erst ab dem 01.07.2022 möglich. Dennoch sollten vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen und Angaben, bereits jetzt vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie mit Ihrem Steuerberater Kontakt auf.

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