Wichtige Informationen zu den Überbrückungshilfen

Überbrückungshilfe III

Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist zum 31.10.2021 endet. Sollten wir für Sie noch keinen Antrag gestellt haben und wünschen Sie eine Antragsbearbeitung durch uns, bitten wir umgehend um Ihre Nachricht.

 

Änderungsanträge Überbrückungshilfe III

Bitte beachten Sie, dass die Frist für Änderungsanträge zum 31.10.2021 endet. Ein Änderungsantrag kann sinnvoll sein, wenn z. B. die Umsätze stärker zurückgegangen sind als im Ü III-Antrag prognostiziert war oder wenn weitere noch nicht beantragte Fixkosten hinzukommen. Gegebenenfalls ist es auch sinnvoll, im Änderungsantrag eine Warenwertabschreibung zu erfassen. Sollten wir für Sie einen Änderungsantrag stellen, bitten wir umgehend um Ihre Nachricht.

 

Überbrückungshilfe III Plus

Die Überbrückungshilfe III Plus knüpft an die Überbrückungshilfe III an und fördert Fixkosten im Zeitraum Juli 2021 bis September 2021. Die Voraussetzungen für die ÜBH III Plus decken sich weitestgehend mit denen der Ü III, d. h., Sie müssen mindestens einen Umsatzrückgang von > 30% im Vergleich zu den Referenzmonaten 2019 vorweisen, um antragsberechtigt zu sein. Sollten wir für Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus stellen, bitten wir umgehend um Ihre Nachricht.

 

gelesen im Mandantenrundschreiben der
SBS Steuerberatungsgesellschaft mbH vom 17.09.2021